http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1956-1957_ws/0121
Uber die Bestimmungen für Schülerfahrkarten der in der Ostzone beheimateten
Studierenden gibt das Studentensekretariat nähere Auskunft.
Ausländische Studierende können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen, sofern ihr
Land den deutschen Studenten die gleiche Vergünstigung einräumt, wenn sie in
ihrem Land studieren wollen. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den Antragsvordrucken
werden vom Studentensekretariat und vom Akad. Auslandsamt
vorgenommen. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich
.
Wohnungswechsel
Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich im Studentensekretariat (Zimmer 41) unter
Angabe des Studienfaches und der bisherigen Wohnung anzuzeigen.
Fundsachen
Fundsachen werden beim Pförtner entgegengenommen und auch dort den Eigentümern
ausgehändigt.
Studentenwerk e.V.
Universitätsgebäude Zimmer 129—132.
Arbeitsgebiete
A Förderung
B Mensa Academica, Erfrischungsräume
C Studentische Krankenversorgung
D Sonstiges
E Studenten- Wohn-Gemeinschaftshäuser
Zu A Antragstellung für Gebührenerlaß. Examensstipendien des Studentenwerks,
Staatsdarlehen und Darlehen des Studentenwerks, Ausbildungsbeihilfen nach
dem LAG, BVG und HKG, Eingliederungsbeihilfen für Flüchtlingsstudenten
aus der SBZ, Beihilfen in akuter Notlage, Mensafreitische, Mietzuschüsse,
Bücherrabatte, Straßenbahnermäßigungen.
Vorsprache bei Frl. Zimmer, Raum 131; Sekretariat, Raum 130
Sprechstunden:
Geschäftsführer des Studentenwerks, Herr Fletschinger (Zimmer 129, Univ.-
Hauptgebäude, IV. Stock): Montag und Donnerstag von 10—13 Uhr,
sonst nach Vereinbarung.
Stud. Krankenversorgung (Zimmer 130, Univ.-Hauptgebäude, IV. Stock):
Montag — Freitag 9.00—12.30 Uhr
Samstag 9.00—12.00 Uhr
außerdem:
Mittwoch 15.00—17.00 Uhr
Montag-, Dienstag-, Donnerstag- und Freitagnachmittag geschlossen.
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