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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1956_ss/0109
durch den Rektor (Immatrikulationsfeier) wird durch Anschlag am Schwarzen Brett
bekanntgegeben. Die Verpflichtungsformel besteht in der Bejahung der Frage:

„Sind Sie gewillt, als Studenten der Albert-Ludwigs-Universität Ihr Studium
ernstlich zu pflegen, Ihren Lehrern die schuldige Achtung zu erweisen und sich
stets eines akademischen Bürgers würdig zu verhalten?"

b) Rückmeldungen:

Die altimmatrikulierten Studierenden melden sich innerhalb der festgelegten Immatrikulationsfrist
und zwar nur nachmittags von 14.30—16.30 Uhr auf dem Studen-
tensekretariat (Zimmer 41) unter Vorlage des Rückmeidescheines, des statistischen
Fragebogens (beide beim Pförtner erhältlich), des Studienbuches und des Studentenausweises
zurück.

c) Beurlaubungen:

Studierende, die von der Belegfrist entbunden, d. h. beurlaubt werden wollen,
sprechen hierwegen innerhalb der Immatrikulationsfrist und zwar nur vormittags
von 9—11.30 Uhr auf dem Studentensekretariat (Zimmer 40) vor, unter Vorlage
des Studienbuches und des Studentenausweises.

Doppeleinschreibung und Fakultätswechsel

Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist möglich. Entsprechende Anträge (formlos)
sind an die beiden Dekane über das Studentensekretariat einzureichen. Dasselbe
gilt für Fakultätswechsel. Die Anträge sind spätestens innerhalb der i" Inschreibungs-
frist zu stellen, wenn sie noch für das laufende Semester berücksichtigt werden
sollen. Nach Zustimmung der Dekane werden die Antragsteller durch das Studentensekretariat
zur Erledigung der Formalitäten einbestellt.

Exm atrikul ation

Studierende, welche die hiesige Universität verlassen wollen, beantragen mittels
Vordrucks (auf dem Studentensekretariat erhältlich), der den Entlastungsvermerk
des Studentenwerkes und der Bibliothek sowie der Fakultät, jedoch nur bei Studierenden
der Naturwissenschaften, zu tragen hat, ihre Exmatrikulation im Studentensekretariat
(Zimmer 41) unter Vorlage des Studienbuches und des Ausweises
. Der Antrag ist frühestens eine Woche vor Semesterende und spätestens sechs
Wochen nach Schluß der Vorlesungszeit zu stellen. Für verspätete Abmeldung ist
eine Säumnisgebühr von 5.— DM zu entrichten.

Beleg- und Zahlungsverfahren

Der Besuch von Vorlesungen und Übungen ist nur den immatrikulierten Studierenden
und den zugelassenen Gasthörern erlaubt. Alle besuchten Vorlesungen und
Übungen müssen auf der Universitätskasse (Quästur) belegt werden. Nur bis zum
Zeitpunkt der festgelegten Buchabgabe — (Beleg-)fristen — dürfen die Studierenden
und Gasthörer einzelne Vorlesungen anhören, ohne diese belegt zu haben. Die
Studierenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens vier bezahlte Wochen-
stunden zu belegen, wenn das Semester für das Examen oder die Promotion angerechnet
werden soll.

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