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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1956_ss/0110
Das Belegen der Vorlesungen erfolgt fakultätsweise in abwechselnder Reihenfolge
auf der Universitätskasse (Quästur) — Zimmer 43 — in der festgesetzten Belegfrist
. Die hierbei einzuhaltenden Bestimmungen und Termine werden jeweils durch
Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Termine für erforderliche Nachbelegung
und Streichung von Vorlesungen werden jeweils zu Beginn des letzten
Monats im Semester angesetzt; außerhalb dieser Termine ist eine Änderung nicht
möglich. Bei Streichungen ist außerdem das Einverständnis des Dozenten beizubringen
.

Die Quästur benachrichtigt die Studierenden über die Höhe der Gebühren. Innerhalb
einer Woche nach Empfang der Gebührenrechnung hat die Bezahlung der Gebühren
zu erfolgen. Etwa 14 Tage nach Zahlung der Gebühren wird das Studienbuch
portopflichtig zugestellt. Stundung kann in besonders begründeten Fällen auf
Antrag, jedoch nicht über das Semesterende hinaus, gewährt werden.

Gebühren

An Gebühren werden z. Z. erhoben:

1. Aufnahmegebühr für erstmalige Einschreibung 30.— DM

Eine Gebühr für Neueinschreibung oder Wiedereinschreibung sowie
für Doppeleinschreibung wird nicht erhoben.

2. Studiengebühr: .................

Studierende, die im Besitz der für das Abschlußexamen bzw. für die
Promotion vorgeschriebenen Mindestzahl von ordnungsgemäß belegten
Semester sind, zahlen auf Antrag (Vordruck auf dem Studentensekretariat
erhältlich) in den folgenden Semestern, in denen sie
noch Vorlesungen oder Übungen belegen, eine ermäßigte Studiengebühr
von ......................

Falls keine Vorlesungen oder Übungen belegt werden, ermäßigt sich
die Studiengebühr auf ..................

Der Antrag auf Ermäßigung der Studiengebühr ist spätestens bis
Ende der Immatrikulationsfrist im Studentensekretariat (Zi.40)
zu stellen, andernfalls kein Anspruch mehr auf Ermäßigung für das
laufende Semester geltend gemacht werden kann.

3. Gasthörergebühren:

Gasthörer, — die als solche nur zugelassen werden können, wenn sie kein Vollstudium
betreiben — welche lediglich Vorlesungen hören, zahlen anstelle der

Studiengebühr eine Hörergebühr.

Diese beträgt beim Belegen von:

1— 2 Semesterwochenstunden........... 5.— DM

3— 4 Semesterwochenstunden ........... 10.— DM

5— 6 Semesterwochenstunden ........... 15.— DM

7— 8 Semesterwochenstunden ........... 20.— DM

9—10 Semesterwochenstunden ........... 30.— DM

10—12 Semesterwochenstunden........... 50.— DM

über 12 Semesterwochenstunden ........... 85.— DM

85.— DM

45.— DM
30.— DM

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