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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1956_ss/0114
c) An Stelle von Fleißzeugnissen können (außer von Medizinern) auch
Übungsscheine oder Seminarscheine vorgelegt werden. Die Stunden
zahl muß auch in diesem Falle sechs Wochenstunden betragen. Die
Vorlage von Zeugnissen dieser Art genügt nur, wenn jedes eine Note
enthält, welche (mindestens) gute Leistungen bescheinigt. Die Vorlage
von Zeugnissen über Proseminare oder Sprachkurse ist nicht zugelassen
.

d) Außer den Zeugnissen ist eine Beglaubigung des Finanzamts über die
Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers sowie
seiner Eltern oder sonstigen Unterhaltspflichtigen beizubringen. Wer
keine solche Bescheinigung beibringen kann, hat den Grund hierfür
glaubhaft zu machen und die Wahrheit seiner Angaben schriftlich
zu versichern.

V. Die Bescheidung der Anträge erfolgt schriftlich. Mündliche Rückfragen sind
zu unterlassen.

VI. Studierende, die Antrag auf Gebührenerlaß stellen, haben dies schon beim
Belegen der Vorlesungen anzugeben. Wird der Antrag abgelehnt oder nur
teilweiser Erlaß gewährt, so sind die restlichen Gebühren innerhalb einer
Woche nach Zustellung der Rechnung zu begleichen.

VII. Der Gebührenerlaß erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Gebühren, die
durch das Nachbelegen entstehen. Auch sind Streichungen von belegten Vorlesungen
bei teilweise gewährtem Gebührenerlaß oder bei Ablehnung eines
solchen nicht zulässig.

VIII. Sämtliche Akten befinden sich nach Abschluß des Verfahrens beim Studentensekretariat
(Zimmer 41). Etwaige Gesuche um Vorlage oder Rückgabe einzelner
Papiere sind dort vorzubringen. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe
dieser Papiere, ebensowenig auf Einsicht in die Akten.

Staatsstipendien werden ausschließlich auf Vorschlag durch die Fakultäten
verliehen. Persönliche Anträge und Vorsprachen beim Förderungsausschuß
sind zu unterlassen.

Plätze für Schwerkriegsversehrte

Schwerkriegsversehrte können bevorzugte Plätze in den Hörsälen durch Anheften
einer Karte, die auf dem Studentensekretariat ausgestellt wird, belegen.

Fahrpreisermäßigung für Studierende

Ober die Voraussetzungen, unter denen die Ausgabe ermäßigter Schülerfahrkarten
bzw. Schülermonatskarten an Studierende zulässig ist, geben die Fahrkartenausgabestellen
sowie die Auskunft des Freiburger Hauptbahnhofes ausführlicheren Bescheid,
soweit noch Unklarheiten hierüber nach Einsichtnahme der auf der Rückseite der
Anträge dargelegten Bestimmungen bestehen sollten. Antragsvordrucke sind an
den Fahrkartenschaltern erhältlich. Anträge werden von der Eisenbahnbehörde nur
anerkannt, wenn die Richtigkeit auf dem Antragsvordruck durch das Studentensekretariat
der Universität bescheinigt ist.

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