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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957-1958_ws/0119
Immatrikulation

a) Neuaufnahmen:

Die zum Studium zugelassenen Bewerber melden sich zu der im Zulassungsbescheid
vermerkten Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat, und zwar nur vormittags
von 8.30—11.30 Uhr persönlich an. Die Einzelheiten über den Gang des
Immatrikulationsverfahrens sind auf dem Zulassungsbescheid vermerkt. Der Zeitpunkt
der feierlichen Verpflichtung durch den Rektor (Immatrikulationsfeier) wird
durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Die Verpflichtungsformel
besteht in der Bejahung der Frage:

„Sind Sie gewillt, als Studenten der Albert-Ludwigs-Universität Ihr Studium
ernstlich zu pflegen, Ihren Lehrern die schuldige Achtung zu erweisen und sich
stets eines akademischen Bürgers würdig zu verhalten?"

b) Rückmeldungen:

Die altimmatrikulierten Studenten melden sich innerhalb der festgelegten Immatrikulationsfrist
, und zwar nachmittags von 14.30—16.30 Uhr auf dem Studentensekretariat
(Zimmer 161) unter Vorlage des Rückmeidescheines, des statistischen
Fragebogens (beide beim Pförtner erhältlich), des Studienbuches und des Studentenausweises
zurück.

c) Beurlaubungen:

Studierende, die von der Belegfrist entbunden, d.i h. beurlaubt werden wollen,
sprechen hierwegen innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat
(Zimmer 160) vor, unter Vorlage des Studienbuches und des Studentenausweises
.

Doppeleinschreibung und Fakultätswechsel

Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist möglich. Entsprechender Antrag (formlos)
ist beim Studentensekretariat einzureichen. Dasselbe gilt für Fakultätswechsel. Der
Antrag auf Fakultätswechsel oder Doppeleinschreibung ist spätestens bis zum Ablauf
des ersten Monats nach Vorlesungsbeginn zu stellen, wenn er noch für das
laufende Semester berücksichtigt werden soll. Nach Zustimmung der Dekane werden
die Antragsteller durch das Studentensekretariat zur Erledigung der Formalitäten
einbestellt,

Exmatrikulation

Studierende, welche die hiesige Universität verlassen wollen, beantragen mittels
Vordrucks (auf dem Studentensekretariat erhältlich), der den Entlastungsvermerk
des Studentenwerkes und der Bibliothek sowie der Fakultät, jedoch nur bei Studierenden
der Naturwissenschaften, zu tragen hat, ihre Exmatrikulation im Studentensekretariat
(Zimmer 161) unter Vorlage des Studienbuches und des Ausweises
. Der Antrag ist frühestens eine "Woche vor Semesterende und spätestens sechs
Wochen nach Schluß der Vorlesungszeit zu stellen. Für verspätete Abmeldung ist
eine Säumnisgebühr von 5, —DM zu entrichten.

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