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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957-1958_ws/0120
Beleg- und Zahlungsverfahren

Der Besuch von Vorlesungen und Übungen ist nur den immatrikulierten Studierenden
und den zugelassenen Gasthörern erlaubt. Alle besuchten Vorlesungen und
Übungen müssen auf der Universitätskasse (Quästur) belegt werden. Nur bis zum
Zeitpunkt der festgelegten Buchabgabe — (Beleg-)fristen — dürfen die Studierenden
und Gasthörer einzelne Vorlesungen anhören, ohne diese belegt zu haben. Die
Studierenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens vier bezahlte Wochenstunden
zu belegen, wenn das Semester für das Examen oder die Promotion angerechnet
werden solL

Das Belegen der Vorlesungen erfolgt fakultätsweise in abwechselnder Reihenfolge
auf der Universitätskasse (Quästur) — Zimmer 166 — in der festgesetzten Belegfrist
. Die hierbei einzuhaltenden Bestimmungen und Termine werden jeweils durch
Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Termine für erforderliche Nachbelegung
und Streichung von Vorlesungen werden jeweils zu Beginn des letzten
Monats im Semester angesetzt; außerhalb dieser Termine ist eine Änderung nicht
möglich. Bei Streichungen ist außerdem das Einverständnis des Dozenten beizubringen
.

Die Quästur errechnet die Höhe der Gebühren sofort und den Studierenden wird
das Studienbuch mit den errechneten Gebühren, eine Zahlkarte sowie ein Merkzettel
mit der Aufforderung ausgehändigt, die Gebühren innerhalb 10 Tagen einzuzahlen.
Stundung kann in besonders begründeten Fällen auf Antrag, jedoch nicht über das
Semesterende hinaus, gewährt werden.

Gebühren

An Gebühren werden z. Z. erhoben:

1. Aufnahmegebühr für erstmalige Einschreibung 30,— DM

Eine Gebühr für Neueinschreibung oder Wiedereinschreibung sowie
für Doppeleinschreibung wird nicht erhoben.

2. Studiengebühr:...........85,— DM

Studierende, die im Besitz der füi das Abschlußexamen bzw. für die
Promotion vorgeschriebenen Mindestzahl von ordnungsgemäß belegten
Semestern sind, zahlen auf Antrag (Vordruck auf dem Studentensekretariat
erhältlich) in den folgenden Semestern, in denen sie
noch Vorlesungen oder Übungen belegen, eine ermäßigte Studiengebühr
von..............45,— DM

Falls keine Vorlesungen oder Übungen belegt werden, ermäßigt sich

die Studiengebühr auf........., . 30,— DM

Der Antrag auf Ermäßigung der Studiengebühr ist spätestens bis
Ende der Immatrikulationsfrist im Studentensekretariat (Zi. 160)
zu stellen, andernfalls kein Anspruch mehr auf Ermäßigung für das
laufende Semester geltend gemacht werden kann.

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