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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957-1958_ws/0122
Für die Gebührenrechnung gelten halbtägige Praktika als 8 Semesterwochenstunden
, so daß hierfür........24,— DM

ganztägige Praktika als 15 Semesterwochenstunden, so daß hierfür 45,— DM
zu entrichten sind.

5. Seminar- und Ersatzgeld:

a) Die ordentlichen Studierenden der geisteswissenschaftlichen Fächer
entrichten in jedem Semester ein Seminargeld von .... 6,— DM

b) Die ordentlichen Studierenden der naturwissenschaftlichen und
medizinischen Fächer zahlen in jedem Semester ein Ersatzgeld

von...............30,— DM

"Wenn Gasthörer Seminare und Institute besuchen, entrichten sie das
Seminargeld und das Ersatzgeld in gleicher Höhe wie die ordentlichen
Studierenden.

Neben dem Seminargeld kann bis auf weiteres an denjenigen Seminaren
, an denen dies bisher der Fall war, eine besondere Seminarbenutzungsgebühr
in der bisherigen Höhe von . . . 1,— bis 10,— DM
erhoben werden.

6. Beitrag für soziale Einrichtungen:

a) Ord. Studierende:

Sie belaufen sich z. Z. für das Semester bei Inländern und Ausländern
auf ..............32 — DM

Außerdem haben alle erstmals und wieder in Freiburg immatrikulierten
Studierenden zusätzlich.........2,— DM

für die ärztliche Pflichtuntersuchung zu entrichten, die durch das
Studentenwerk e. V. Freiburg i. Br. bei der Anmeldung zur Pflichtuntersuchung
einverlangt werden.

b) Gasthörer:

Sie zahlen nur den Beitrag für die Unfall-Versicherung . . . —,90 DM
Diejenigen Gasthörer, die an der hiesigen Musikhochschule etc. eingeschrieben
sind, zahlen diesen Beitrag nicht.

7. Beurlaubungsgebühr:

Beurlaubte Studierende, die von der Verpflichtung zum Belegen für ein ganzes
Semester befreit sind, zahlen den Betrag für die sozialen Einrichtungen (Ziff. 6).
Sofern sie die Universitäts-Bibliothek benutzen, zahlen sie dort noch die Gebühr
für Fremdbenutzer; die Benutzung der Seminar- und Instituts-Bibliotheken
kann ihnen gegen die Entrichtung einer Seminarbenutzungsgebühr von
5,— DM gestattet werden.

8 Sonstige Gebühren:

a) Für verspätete Einschreibung und Abmeldung, für verspätetes
Belegen sowie für verspätete Gebührenzahlung ist eine Säumnis-

gebühr von je..... ........5,— DM

zu entrichten.

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