http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957-1958_ws/0127
Ausländische Studierende können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen, sofern ihr
Land den deutschen Studenten die gleiche Vergünstigung einräumt, wenn sie in
ihrem Land studieren wollen. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den Antragsvordrucken
werden vom Studentensekretariat und vom Akad. Auslandsamt
vorgenommen. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich.
Wohnungswechsel
Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich im Studentensekretariat (Zimmer 161) und
in der Quästur (Zimmer 166) unter Angabe des Studienfaches und der bisherigen
Wohnung anzuzeigen.
Fundsachen
Fundsachen werden beim Pförtner entgegengenommen und auch dort den Eigentümern
ausgehändigt.
Studentenwerk e.V.
Universitätsgebäude Zimmer 411—414.
Arbeitsgebiete
A Förderung
B Mensa Academica, Erfrischungsräume
C Studentische Krankenversorgung
D Sonstiges
E Studenten- Wohn-Gemeinschaftshäuser
ZuA Antragstellung für Studienförderung und Gebührenerlaß. Examenstipendien
des Studentenwerks, Staatsdarlehen und Darlehen des Studentenwerks, Ausbildungsbeihilfen
nach dem LAG, BVG und HKG, Eingliederungsbeihilfen
für Flüchtlingsstudenten aus der SBZ, Beihilfen in akuter Notlage, Mensafreitische
, Mietzuschüsse, Bücherrabatte, Straßenbahnermäßigungen.
Vorsprache bei Frl. Zimmer, Raum 413; Sekretariat, Raum 412
Sprechstunden:
Geschäftsführer des Studentenwerks, Herr Fletschinger (Zimmer 411, Univ.-
Hauptgebäude, IV. Stock): Montag und Donnerstag von 10—13 Uhr,
sonst nach Vereinbarung.
Stud. Krankenversorgung (Stud.-Haus Hochallee, Tel. 5632):
Montag—Freitag 9.00—12.30 Uhr
Samstag 9.00—12.00 Uhr
außerdem:
Mittwoch 15.00—17.00 Uhr
Montag-, Dienstag-, Donnerstag- und Freitagnachmittag geschlossen.
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