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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957_ss/0127
V. Die Bescheidung der Anträge erfolgt schriftlich. Mündliche Rückfragen sind
zu unterlassen.

VI. Studierende, die Antrag auf Gebührenerlaß stellen, haben dies schon beim
Belegen der Vorlesungen anzugeben. Wird der Antrag abgelehnt oder nur
teilweiser Erlaß gewährt, so sind die restlichen Gebühren innerhalb einer
Woche nach Zustellung der Rechnung zu begleichen.

VII. Der Gebührenerlaß erstreckt sich grundsätzlich nidit auf die Kolleggelder, die
durch das Nachbelegen entstehen. Auch sind Streichungen von belegten Vorlesungen
bei teilweise gewährtem Gebührenerlaß oder bei Ablehnung eines
solchen nicht zulässig.

VIII. Sämtliche Akten befinden sich nach Abschluß des Verfahrens beim Studentensekretariat
(Zimmer 161). Etwaige Gesuche um Vorlage oder Rückgabe einzelner
Papiere sind dort vorzubringen. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe
dieser Papiere, ebensowenig auf Einsicht in die Akten.

Studienstiftler und Austauschstudenten (Berlin, Saarbrücken) erhalten ohne
Antrag im direkten Bescheidungswege durch das Akademische Rektorat Gebührenerlaß
.

IX. Staatsstipendien werden ans schließ lieb auf Vorschlag durch die Fakultäten
verliehen. Persönliche Anträge und Vorsprachen beim Förderungsausschuß
sind zu unterlassen.

Plätze für Schwerkriegsversehrte

Schwerkriegsversehrte können bevorzugte Plätze in den Hörsälen durch Anheften
einer Karte, die auf dem Studentensekretariat ausgestellt wird, belegen.

Fahrpreisermäßigung für Studierende

Über die Voraussetzungen, unter denen die Ausgabe ermäßigter Schülerfahrkarten
bzw. Schülermonatskarten an Studierende zulässig ist, geben die Fahrkartenausgabestellen
sowie die Auskunft des Freiburger Hauptbahnhofes ausführlicheren Bescheid,
soweit noch Unklarheiten hierüber nach Einsichtnahme der auf der Rückseite der
Anträge dargelegten Bestimmungen bestehen sollten. Antragsvordrucke sind an
den Fahrkartenschaltern erhältlich. Anträge werden von der Eisenbahnbehörde nur
anerkannt, wenn die Richtigkeit auf dem Antragsvordruck durch das Studentensekretariat
der Universität bescheinigt ist.

Über die Bestimmungen für Schülerfahrkarten der in der Sowjetzone beheimateten
Studierenden gibt das Studentensekretariat nähere Auskunft.

Ausländische Studierende können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen, sofern ihr
Land den deutschen Studenten die gleiche Vergünstigung einräumt, wenn sie in
ihrem Land studieren wollen. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den Antragsvordrucken
werden vom Studentensekretariat und vom Akad. Auslandsamt
vorgenommen. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich
.

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