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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1957_ss/0132
Mitteilungen der Studentischen Selbstverwaltung

Mit seiner Immatrikulation wird jeder Student Glied der Studentenschaft der
Albert-Ludwigs-Universität und damit auch des Verbandes Deutscher Studentenschaften
(VDS), der die Interessen der Deutschen Studentenschaften als Dachorganisation
wahrnimmt. Alle immatrikulierten Studenten sind Träger der Studentischen
Selbstverwaltung.

Studentische Selbstverwaltung

Organe der Studentenschaft sind die allgemeine Studentenversammlung, der Studentenrat
und der Allgemeine Studentenausschuß (AStA). Der Studentenrat repräsentiert
die Studentenschaft. Er legt die Richtlinien für die Arbeit der studentischen
Selbstverwaltung fest und kontrolliert und berat den AStA. Seine Beschlüsse sind für
diesen bindend. Der AStA ist das ausführende Organ. Er vollzieht die Beschlüsse des
Studentenrats, hält Kontakt mit den Universitätsstellen und vertritt die Studentenschaft
gegenüber der Öffentlichkeit.

Wahl der Studentenver tretung

Die Studentenschaft wählt am Ende eines jeden Semesters in allgemeiner freier,
gleicher, geheimer und unmittelbarer "Wahl die Vertreter für den Studentenrat auf
2 Semester. Der Studentenrat bestimmt aus seinen Reihen den AStA. Der 1. und
2. Vorsitzende werden gewählt; die Referenten werden vom Vorstand - ^rgeschlagen
und müssen in cumulo vom StR bestätigt werden.

Aufgabenbereich des AStA

Vorstand: Mitarbeit im Senat und anderen Gremien der Universität bei der Beratung
studentischer Angelegenheiten. Interessenvertretung nach innen und
außen.

Sozialreferat: Unterstützung bedürftiger Studenten in Härtefällen. Ermäßigungen
aller Art.

Referat für Gesamtdeutsche Studentenfragen: Unterstützung der Studenten in Mitteldeutschland
und der Flüchtlinge aus der SB2. Austausch mit Berlin.

Auslandsreferat: Kontakte mit Studentenschaften ausländischer Universitäten, Ausländerbetreuung
, Auslandsstudium und Stipendien, Studienreisen ins Ausland.

Referat für Presse und Publikation: Kontakt zwischen Studentenschaft und ihren
Vertretern einerseits und Studentenschaft und Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk
) andererseits,

Beauftragter des StR für Studentenhäuser: Verwaltung der studentischen Gemeinschaftsräume
, des Fachschaftshauses und des Studentenwohnheimes.

Fakultätsvertreter: Interessenvertretung der Fakultäten und Fachschaften an der
Universität und in den Fachgruppen des VDS.

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