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693 5. Sportärztliche Ausbildung (Studenten und Studentinnen)

Schwimmen; 1 st N. N.

Leichtathletik; 172 st Frau Gerschier, Stengel
Spiele; 1 st Stengel
Fechten; 1 st Losert

Gymnastik (nur für Studentinnen); 1 st Frau Schwartz-Zech

Das Sportpraktikum dauert 2 Semester (1 Sommer-, 1 Wintersemester
), die innerhalb der gesamten Studienzeit in beliebiger Form belegt
werden können.

B. Allgemeiner freiwilliger Sportbetrieb
Es werden folgende Sportarten betrieben:

Leichtathletik — Fußball — Feldhandball — Hallenhandball — Hockey — Basketball
— Volleyball — Schwimmen — Geräteturnen — Gymnastik — Volkstanz —
Fechten — Tischtennis — Reiten — Alpinistik — Faustball — Tennis — Schießen
— Wasserball.

Die Ubungs- und Stundenpläne des freiwilligen Sportbetriebes und alle näheren Bestimmungen
werden zu Anfang des Semesters durch Anschläge in der Universität
und im Stadion bekanntgegeben.

Auskünfte sind zu erhalten im Geschäftszimmer des Institutes für Leibesübungen,
Universitätsstadion, Schwarzwaldstraße 225 (geöffnet montigs bis freitags von
15—18 Uhr).

VI

STAATLICHE PRÜFUNGSÄMTER UND -AUSSCHÜSSE

Justizministerium Baden-Württemberg
ERSTE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG

Vorsitzender: N. N.

Mitglieder: die planmäßigen Universitätsprofessoren des Rechts an der Universität
Freiburg und weitere Mitglieder des Landesjustizprüfungsamts.

Die Vorsitzenden und Prüfer der Prüfungskommission und der Prüfungsausschüsse
werden jeweils durch den ständigen Ausschuß für die erste juristische Staatsprüfung
in Freiburg ernannt (§ 4 JAO, Ges.Bl. 1955 S. 187); ihm gehören an:

1. Ministerialrat Emil Müller, Justizministerium Baden-Württemberg, als geschäftsführender
Präsident des Landesjustizprüfungsamts;
Stellvertreter: Regierungsdirektor Wolf gang Kohleiß, Justizministerium
Baden-Württemberg;

73


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