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I

B. Allgemeiner freiwilliger Sportbetrieb
Es werden folgende Sportarten betrieben:

Leichtathletik — Fußball — Feldhandball — Hallenhandball — Hockey — Hallenhockey
— Basketball — Volleyball — Schwimmen — Geräteturnen — Rhythmische
Gymnastik — Volkstanz — Fechten — Tischtennis — Reiten — Alpinistik —
Skilauf — Boxen — Schießen.

Die Übungs- und Stundenpläne des freiwilligen Sportbetriebes und alle näheren Bestimmungen
werden zu Anfang des Semesters durch Anschläge in den Universitätsinstituten
bekanntgegeben.

Auskünfte sind zu erhalten im Geschäftszimmer des Institutes für Leibesübungen,
Universitätsstadion Schwarzwaldstraße 225 (geöffnet montags—freitags von 15 bis
18 Uhr).

VI

STAATLICHE PRÜFUNGSÄMTER UND -AUSSCHÜSSE

Justizministerium Baden-Württemberg

— Landesjustizprüfungsamt —

Leiter: Präsident Wolf gang K o h 1 e i ß
Stellvertreter: Ministerialrat Karl H e n n

ERSTE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG

Die Vorsitzenden und Prüfer der Prüfungskommission und der Prüfungsausschüsse
werden jeweils durch den Ständigen Ausschuß für die erste juristische Staatsprüfung
in Freiburg aus den planmäßigen Universitätsprofessoren des Rechts an der Universität
Freiburg und weiteren Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes ernannt
(§ 4 JAO, Ges.Bl. 1955 S. 187).

Dem Ständigen Ausschuß gehören an:

1. Präsident Wolf gang Kohleiß, Justizministerium Baden-Württemberg, Landesjustizprüfungsamt
;

Stellvertreter: Ministerialrat Karl Henn,
Justizministerium Baden-Württemberg;

2. der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Prodekan
oder sein jeweiliger Stellvertreter unter den Professoren der Rechtswissenschaft
;

3. Generalstaatsanwalt Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Müller, Staatsanwaltschaft
beim Oberlandesgericht Karlsruhe;

Stellvertreter: Oberlandesgerichtsrat Prof. Dr. Werner Schrade, Oberlandesgericht
Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg.

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