Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1959-1960_ws/0140
*

Immatrikulation

a) Neuaufnahmen:

Die zum Studium zugelassenen Bewerber melden sich zu der im Zulassungsbescheid
vermerkten Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat, und zwar nur vormittags
von 8.30—11.30 Uhr persönlich an. Die Einzelheiten über den Gang des
Immatrikulationsverfahrens sind auf dem Zulassungsbescheid und am Anschlagbrett
des Studentensekretariats vermerkt. Der Zeitpunkt der feierlichen Verpflichtung
durch den Rektor (Immatrikulationsfeier) wird durch Anschlag am Schwarzen Brett
bekanntgegeben. Die Verpflichtungsformel besteht in der Bejahung der Frage:

»Sind Sie gewillt, als Studenten der Albert-Ludwigs-Universität Ihr Studium
ernstlich zu pflegen, Ihien Lehrern die schuldige Achtung zu erweisen und sich
stets eines akademischen Bürgers würdig zu verhalten?"

b) Rückmeldungen:

Die altimmatrikulierten Studenten melden sich in alphabetischer Reihenfolge innerhalb
der festgelegten Immatrikulationsfrist, und zwar nachmittags von 14.30—16.30
Uhr auf dem Studentensekretariat unter Vorlage des Rückmeidescheines, des statistischen
Fragebogens (beide beim Pförtner erhältlich), des Studienbuches und des
Studentenausweises zurück. Die Rückmeldung kann nur entgegengenommen werden,
wenn die Studiengebühren bezahlt sind, was im Studienbuch vermerkt sein muß.

c) Beurlaubungen:

Studierende, die von der Belegfrist entbunden, d. h. beurlaubt werden wollen,
sprechen hierwegen innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat
vor, unter Vorlage des Studienbuches und des Studentenausweises.

Doppeleinschreibung und Fakultätswechsel

Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist in der Regel erst ab 2. Semester möglich.
Entsprechender Antrag (formlos) ist beim Studentensekretariat einzureichen. Dasselbe
gilt für Fakultätswechsel. Der Antrag auf Fakultätswechsel oder Doppeleinschreibung
ist spätestens bis Ende Mai bzw. Ende November zu stellen, wenn
er noch für das laufende Semester berücksichtigt werden soll. Nach Zustimmung der
Dekane werden die Antragsteller durch das Studentensekretariat zur Erledigung der
Formalitäten einbestellt.

Exmatrikulation

Studierende, welche die hiesige Universität verlassen wollen, beantragen mittels
Vordrucks (auf dem Studentensekretariat erhältlich), der den Entlastungsvermerk
des Studentenwerkes und der Bibliothek sowie der Fakultät, jedoch nur bei Studierenden
der Naturwissenschaften, zu tragen hat, ihre Exmatrikulation im Studentensekretariat
(Zimmer 161) unter Vorlage des Studienbuches und des Ausweises
. Der Antrag ist frühestens eine Woche vor Semesterende und spätestens sechs
Wochen nach Schluß der Vorlesungszeit zu stellen. Für verspätete Abmeldung ist
eine Säumnisgebühr von 5, —DM zu entrichten.

138

i
i


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1959-1960_ws/0140