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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1959-1960_ws/0151
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soweit noch Unklarheiten hierüber nach Einsichtnahme der auf der Rückseite der
Anträge dargelegten Bestimmungen bestehen sollten. Antragsvordrucke sind an
den Fahrkartenschaltern erhältlich. Anträge werden von der Eisenbahnbehörde nur
anerkannt, wenn die Richtigkeit auf dem Antrags Vordruck durch das Studentensekretariat
der Universität bescheinigt ist.

Ober die Bestimmungen für Schülerfahrkarten der in der Sowjetzone beheimateten
Studierenden gibt das Studentensekretariat nähere Auskunft.

Ausländische Studierende können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen, sofern ihr
Land den deutschen Studenten die gleiche Vergünstigung einräumt, wenn sie in
ihrem Land studieren wollen. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den An-
tragsvordrucken werden vom Studentensekretariat und vom Akadem. Auslandsamt
vorgenommen. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich.

Wohnungswechsel

Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich im Studentensekretariat (Zimmer 161) und
in der Quästur (Zimmer 166) unter Angabe des Studienfaches und der bisherigen
Wohnung anzuzeigen.

Fundsachen

Fundsachen werden beim Pförtner entgegengenommen und auch dort den Eigentümern
ausgehändigt.

Fachschaftshaus

Das Fachschaftshaus der Universität auf dem Schauinsland — oberhalb des Gasthauses
Gießhübel — dient der Durchführung wissenschaftlicher Arbeitsgemeinschaften
und als Unterkunft für die Angehörigen der Universität, die als Touristen dort
übernachten wollen. Die Aufenthaltsdauer ist nicht beschränkt. Das Haus bietet in
den Schlafsälen Unterkunft für insgesamt 60 Personen. Der Wirtschaftsbetrieb steht
in Regie des Hüttenwarts.

Die Übernachtungsausweise werden beim Verwaltungssekretariat — Zimmer 164 —
während der Kassenstunden von 8.00—11.30 Uhr gegen Entrichtung der Gebühr
und Vorlage des Studentenausweises ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt frühestens
8 Tage vor der beabsichtigten Übernachtung. Vormerkungen finden nicht statt.

Mit dem Betreten des Fachschaftshauses unterwirft sich der Besucher der Hüttenordnung
, deren Einhaltung im Interesse des Hauses zur Pflicht gemacht wird.

Die Übernachtungsgebühr beträgt für Studierende der Universität und die übrigen
Universitätsangehörigen 0,60 DM. Die Schlafsackgebühr in Höhe von 0,40 DM
wird vom Hüttenwart erhoben.

Akademisches Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt hat in Verbindung mit der Zentralstelle des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes in Bonn die Aufgabe, einerseits die ausländischen
Studierenden an der Universität zu betreuen, andererseits die deutschen

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