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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1959-1960_ws/0153
außerhalb der Bundesrepublik oder dem Lande Berlin kommen, sowie
heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge.

d) Beihilfen in akuter Notlage.

e) Krankheits-, Erholungs- und Diätzuschüssc.

f) Mietbeihilfen, Freitische.

h) Beihilfen aus dem Garantiefonds (Beihilfen zur Eingliederung jugendlicher
Zuwanderer) für Studierende der nicht wissenschaftlichen Hochschulen Frei-
burgs (Staatliche Hochschule für Musik, Pädagogische Akademien I und II);
antragsberechtigter Personenkreis im übrigen wie unter c) aufgeführt.

i) Beihilfen aus dem Garantiefonds (Beihilfen zur Eingliederung jugendlicher
Zuwanderer) für Abiturienten (insbesondere Teilnehmer an den Abiturienten-
Sonderkursen) und Praktikanten im Stadtkreis Freiburg; antragsberechtigter
Personenkreis wie unter c) aufgeführt.

k) Sämtliche sonstigen FörJerungsanträge für Studierende der Staatlichen Hochschule
für Musik, Freiburg i. Br.

1) Anträge auf Teilnahme am studentischen Jugendarbeitsprogramm. (Tätigkeit
als Betreuer oder Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendfürsorge;
Bewerbungen für das studentische Jugendarbeitsprogramm können für die
vorlesungsfreien Monate, in geringem Umfang auch für die Semestermonate,
entgegengenommen werden.)

4. Über Leistungsfragen geben die Förderungsassistenten bzw. die Förderungsausschußmitglieder
der einzelnen Fakultäten Auskunft.

B. Gesundheitsdienst

1. Studentenarzt: Dr. Schurmann (Raum 414, Universitätshauptgebäude),

Sprechstunden: Montag—Freitag von 8.15—12.00 Uhr

Samstag von 8.15—10.30 Uhr.

Hausbesuche sind bei ihm oder beim Studentenwerk anzumelden.
Telefon 6700 (Privatwohnung)
Telefon 31852, App. 326 bzw. 324 (Studentenwerk)

2. Studentische Krankenversorgung (Bertoldstraße 24, Eingang Niemensstraße,
Telefon 5632),

Öffnungszeiten: Montag—Freitag von 9.00—12.30 Uhr

Samstag von 9.00—12.00 Uhr außerdem

Mittwoch von 15.00—17.00 Uhr

(an den übrigen Nachmittagen geschlossen).

a) Ausgabe von Krankenscheinen.

b) Erstattung von Rechnungen.

c) Annahme von Anträgen auf Aufnahme in die SKV (einschließlich Hochschuldiebstahl
- und Hochschulunfallversicherung) für Doktoranden, exmatrikulierte
Examenskandidaten, wissenschaftliche Hilfskräfte.

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