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III. "Wird der Antrag auf Gebührenerlaß abgelehnt oder Gebührenerlaß nur teilweise
gewährt, so sind die restlichen Gebühren zum angegebenen Termin zu
begleichen. Der Gebührenerlaß erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Kolleggelder
, die durch das Nachbelegen entstehen. Streichen von belegten Vorlesungen
bei teilweise gewährtem Gebührenerlaß oder Ablehnung eines solchen sind
unzulässig.

D. Bescheidung

I. Die eingereichten Förderungsanträge werden durch das Studentenwerk den Förderungsausschüssen
der Fakultäten vorgelegt, dort vorbeschieden und im Zentralausschuß
endgültig entschieden. Die Studentenschaft ist in allen Ausschüssen
vertreten.

Nach erfolgter Entscheidung erhalten die Studierenden schriftlich Nadiricht;
von mündlichen Rückfragen wird gebeten abzusehen.

II. Sämtliche Akten befinden sich nach Abschluß des Verfahrens beim Studentenwerk
. Etwaige Gesuche um Vorlage oder Rückgabe einzelner Papiere sind dort
vorzubringen. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der Papiere, ebensowenig
auf Einsicht in die Akten.

E. Hochschulwechsel

I. Zuzug nach Freiburg

Studenten von anderen Universitäten haben ebenfalls ihren Antrag bis zu dem
angegebenen Endtermin beim Studentenwerk Freiburg einzureichen. Studenten,
die schon bisher Förderung erhalten haben, werden gebeten, beim Studentenwerk
Freiburg schriftlich oder persönlich die Anforderung der Förderungsakte
von der bisherigen Hochschule zu beantragen.

II. Fortzug von Freiburg

Studenten, die bisher in Freiburg Förderung erhalten haben und beabsichtigen,
ihr Studium an einer anderen Hochschule fortzusetzen, werden gebeten, beim
Studentenwerk der neuen Hochschule die Anforderung ihrer Förderungsakte
von Freiburg zu beantragen.

F. Wohnungswechsel

Änderungen der Semesteranschrift müssen unverzüglich dem Studentenwerk mitgeteilt
werden.

G.. Sprechstunden der Förderungsassistenten

Ober alle Fragen des Leistungsnachweises und des Studienaufbaues, soweit es im
Zusammenhang mit der Förderung steht, geben Auskunft:

1. In der Theologischen und in der Naturwissenschaftl.-Mathematischen Fakultät:
die Mitglieder der Förderungs-Ausschüsse.

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