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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1959_ss/0144
2. In den anderen Fakultäten: die Förderungs-Assistenten.

a) Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät: N. N.
Dienstag und Freitag, 16—18 Uhr, im Dekanat (Raum 103);

b) Medizinische Fakultät: Frau Dr. Schirmeister;

Montag und Donnerstag, 15—18 Uhr, im Dekanat (Raum 151);

c) Philosophische Fakultät: Dr. M i e 1 i t z ;

Montag, Dienstag, Donnerstag 15—18 Uhr, im Dekanat (Raum 218).

3. Auskunft erteilen auch die studentischen Vertreter in den Förderungsausschüssen
(siehe Stud. Selbstverwaltung).

H.

Ober andere Förderungsmöglichkeiten siehe Studentenwerk.

Plätze für Schwerkriegsversehrte

Schwerkriegsversehrte können bevorzugte Plätze in den Hörsälen durch Anheften
einer Karte, die auf dem Studentensekretariat ausgestellt wird, belegen.

Fahrpreisermäßigung für Studierende

Über die Voraussetzungen, unter denen die Ausgabe ermäßigter Schülerfahrkarten
bzw. Schülermonatskarten an Studierende zulässig ist, geben die Fahrkartenausgabestellen
sowie die Auskunft des Freiburger Hauptbahnhofes ausführlicheren Bescheid,
soweit noch Unklarheiten hierüber nach Einsichtnahme der auf der Rückseite der
Anträge dargelegten Bestimmungen bestehen sollten. Antragsvordrucke sind an
den Fahrkartenschaltern erhältlich. Anträge werden von der Eisenbahnbehörde nur
anerkannt, wenn die Richtigkeit auf dem Antragsvordruck durch das Studentensekretariat
der Universität bescheinigt ist.

Ober die Bestimmungen für Schülerfahrkarten der in der Sowjetzone beheimateten
Studierenden gibt das Studentensekretariat nähere Auskunft.

Ausländische Studierende können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen, sofern ihr
Land den deutschen Studenten die gleiche Vergünstigung einräumt, wenn sie in
ihrem Land studieren wollen. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den Antragsvordrucken
werden vom Studentensekretariat und vom Akadem. Auslandsamt
vorgenommen. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich.

Wohnungswechsel

Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich im Studentensekretariat (Zimmer 161) und
in der Quästur (Zimmer 166) unter Angabe des Studienfaches und der bisherigen
Wohnung anzuzeigen.

Fundsachen

Fundsachen werden beim Pförtner entgegengenommen und auch dort den Eigentümern
ausgehändigt.

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