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B. Allgemeiner freiwilliger Sportbetrieb
Es werden folgende Sportarten betrieben:

Leichtathletik — Fußball — Feldhandball — Hallenhandball — Hockey —
Basketball — Volleyball — Schwimmen — Geräteturnen — Gymnastik —
Volkstanz — Fechten — Tischtennis — Reiten — Alpinistik — Faustball —
Tennis — Schießen — Wasserball — Boxen — Trampolinturnen.

Die Übungs- und Stundenpläne des freiwilligen Sportbetriebes und alle näheren
Bestimmungen werden zu Semesterbeginn durch Anschläge in den Universitätsinstituten
bekanntgegeben.

Auskünfte sind im Sekretariat des Institutes für Leibesübungen, Universitätsstadion
, Schwarzwaldstraße 225, montags—freitags von 15 bis 18 Uhr zu erhalten.

VI

STAATLICHE PRÜFUNGSÄMTER UND -AUSSCHÜSSE

Justizministerium Baden-Württemberg

— Landesjustizprüfungsamt —

Leiter: Präsident Wolfgang K o h 1 e i ß
Stellvertreter: Ministerialrat Karl Henn

ERSTE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG

Die Vorsitzenden und Prüfer der Prüfungskommission und der Prüfungsausschüsse
werden jeweils durch den Ständigen Ausschuß für die erste juristische Staatsprüfung
in Freiburg aus den planmäßigen Universitätsprofessoren des Rechts an der Universität
Freiburg und weiteren Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes ernannt
(§ 4 JAO, Ges.Bl. 1955 S. 187).

Dem Ständigen Ausschuß gehören an:

1. Präsident Wolf gang Kohleiß, Justizministerium Baden-Württemberg, Landesjustizprüfungsamt
;

Stellvertreter: Ministerialrat Karl Henn,
Justizministerium Baden-Württemberg;

2. der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Prodekan
oder sein jeweiliger Stellvertreter unter den Professoren der Rechtswissenschaft
;

3. Generalstaatsanwalt Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Müller, Staatsanwalt-
schaft beim Oberlandesgericht Karlsruhe;

Stellvertreter: Oberlandesgerichtsrat Prof. Dr. Werner Schrade, Oberlandesgericht
Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg.

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