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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1960_ss/0144
Immatrikulation

a) Neuaufnahmen:

Die zum Studium zugelassenen Bewerber melden sich zu der im Zulassungsbescheid
vermerkten Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat, und zwar nur vormittags
von 8.30—11.30 Uhr persönlich an. Die Einzelheiten über den Gang des

ImmatrikulationsVerfahrens sind auf dem Zulassungsbescheid und am Anschlagbrett
des Studentensekretariats vermerkt. Der Zeitpunkt der feierlichen Verpflichtung
durch den Rektor (Immatrikulationsfeier) wird durch Anschlag am Schwarzen Brett
bekanntgegeben. Die Verpflichtungsformel besteht in der Bejahung der Frage:

»Sind Sie gewillt, als Studenten der Albert-Ludwigs-Universität Ihr Studium
ernstlich zu pflegen, Ihren Lehrern die schuldige Achtung zu erweisen und sich
stets eines akademischen Bürgers würdig zu verhalten?"

b) Rückmeldungen:

Diejenigen Studierenden, die bereits an der Universität Freiburg i. Br. eingeschrieben
sind und hier weiterstudieren wollen, melden sich in der Zeit vom 15. Februar bis
4. März bzw. vom 15. Juli bis 5. August jeweils vormittags von 8.30 bis 11.30 Uhr
in alphabetischer Reihenfolge auf dem Studentensekretariat zurück. Hierbei sind
außer Rückmeideschein und statistischem Fragebogen das Studienbuch und der
Studentenausweis vorzulegen. Die Rückmeldung kann nur entgegengenommen
werden, wenn die Studiengebühren bezahlt sind, was im Studienbuch vermerkt
sein muß.

Ausnahmsweise kann die Rückmeldung bis spätestens 10. Mai bzw. 10. November
erfolgen. Während der Semesterferien ist auch eine schriftliche
Rückmeldung unter Einsendung der oben bezeichneten Unterlagen möglich.

c) Beurlaubungen:

Studierende, die aus gesundheitlichen, finanziellen oder familiären Gründen oder
wegen Studienaufenthalt im Ausland beurlaubt werden wollen, sprechen hierwegen
innerhalb der Rückmeidefrist auf dem Studentensekretariat (Zi. Nr. 160) unter
Vorlage des Studienbuches und Studentenausweises vor.

Die Beurlaubungsgebühr = Sozialgebühr in Höhe von 35.— DM ist innerhalb von
acht Tagen nach Eintrag des BeurlaubungsVermerks im Studienbuch zu entrichten.
Studierende, die sich auf das Schlußexamen vorbereiten und nicht mehr belegen
wollen, weil sie ihre Pflichtsemester belegt haben, können einen Antrag auf
Ermäßigung der Studiengebühr von 85.— DM auf 30.— DM mittels Vordrucks
(im Studentensekretariat erhältlich) stellen. Sie müssen sich aber vorher zurückmelden
und ihr Studienbuch mit der ErmäßigungsVerfügung während der
Belegfrist ihrer Fakultät auf der Quästur abgeben. Im Studienbuch und auf der
grünen Karte ist in diesen Fällen nur der Abschnitt mit den Personalien des
betreffenden Studierenden auszufüllen, da der Eintrag der Vorlesungen entfällt.
Die Gebühren in Höhe von 65.— DM (30.— DM Studiengebühr und 35.— DM
Sozialgebühr) sind innerhalb der von der Universitätskasse festgelegten Zahlungsfrist
zu begleichen.

Studierende, deren Schlußexamen während des ersten oder zweiten Monats im
kommenden Semester zu Ende geht, haben nach erfolgter Rückmeldung für das

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