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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1960_ss/0145
betr. Semester die Studiengebühren (Mindestbetrag 65.— DM) zu entrichten. Eine
rückwirkende Exmatnkelausfertigung nach Beginn des neuen Semesters und erfolgter
Rückmeldung ist nicht statthaft.

Doppeleinschreibung und Fakultätswechsel

Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist in der Regel erst ab 2. Semester möglich.
Entsprechender Antrag (formlos) ist beim Studentensekretariat einzureichen. Dasselbe
gilt für Fakultätswechsel. Der Antrag auf Fakultätswechsel oder Doppeleinschreibung
ist spätestens bis Ende Mai bzw. Ende November zu stellen, wenn
er noch für das laufende Semester berücksichtigt werden soll. Nach Zustimmung der
Dekane werden die Antragsteller durch das Studentensekretariat zur Erledigung der
Formalitäten einbestellt.

Exmatrikulation

Studierende, welche die hiesige Universität verlassen oder sich zum Schlußexamen
melden wollen, beantragen mittels Vordrucks (auf dem Studentensekretariat erhältlich
), der den Entlastungsvermerk des Studentenwerks und der Bibliothek zu tragen
hat, ihre Exmatrikulation im Studentensekretariat (Zimmer 161) unter Vorlage
des Studienbuches und des Ausweises. Diplom und Doktor der Naturwissenschaften
haben außerdem zur Exmatrikulation das Einverständnis des zuständigen Instituts
zu bringen. Der Antrag ist frühestens eine Woche vor Semesterende und spätestens
sechs Wochen nach Schluß der Vorlesungszeit zu stellen. Für verspätete Abmeldung
ist eine Säumnisgebühr von 5,— DM zu entrichten.

Beleg- und Zahlungsverfahren

Der Besuch von Vorlesungen und Übungen ist nur den immatrikulierten Studierenden
und den zugelassenen Gasthörern erlaubt. Alle besuchten Vorlesungen und
Übungen müssen auf der Universitätskasse (Quästur) belegt werden. Nur bis zum
Zeitpunkt der festgelegten Buchabgabe — (Beleg-)fristen — dürfen die Studierenden
und Gasthörer einzelne Vorlesungen anhören, ohne diese belegt zu haben. Die
Studierenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens vier bezahlte Wochenstunden
zu belegen, wenn das Semester für das Examen oder die Promotion angerechnet
werden soll.

Das Belegen der Vorlesungen erfolgt fakultätsweise in abwechselnder Reihenfolge
auf der Universitätskasse (Quästur) — Zimmer 166 — in der festgesetzten Belegfrist
. Die hierbei einzuhaltenden Bestimmungen und Termine werden jeweils durch
Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Termine für erforderlidie Nachbelegung
und Streichung von Vorlesungen werden jeweils zu Beginn des letzten
Monats im Semester angesetzt; außerhalb dieser Termine ist eine Änderung nicht
möglich. Bei Streichungen ist außerdem das Einverständnis des Dozenten beizubringen
.

Die Quästur errechnet die Höhe der Gebühren sofort und den Studierenden wird
das Studienbuch mit den errechneten Gebühren, eine Zahlkarte sowie ein Merkzettel
mit der Aufforderung ausgehändigt, die Gebühren innerhalb 10 Tagen einzuzahlen.
Stundung kann in besonders begründeten Fällen auf Antrag, jedoch nicht über das
Semesterende hinaus, gewährt werden.

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