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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1960_ss/0147
Bei Gasthörern wird im allgemeinen vorausgesetzt, daß sie mindestens das Zeugnis
der Reife für die sechste Klasse einer höheren Lehranstalt besitzen und ein
planmäßiges Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissenschaftszweigen
weiter ausbilden wollen, ohne aber den Vorschriften für die
Immatrikulation ah ordentliche Studierende zu genügen. Von der Voraussetzung
der Reife für die sechste Klasse kann abgesehen werden, wenn der Aufzunehmende
ein berufliches Interesse an dem Besuch einzelner Vorlesungen
nachweist und feststeht, daß er nach seiner Vor- und Allgemeinbildung in der
Lage ist, den Vorlesungen mit Verständnis und Teilnahme zu folgen. Der
Antrag auf Zulassung als Gasthörer (Vordruck auf dem Studentensekretariat
erhältlich) ist bis spätestens Ende der Immatrikulationsfrist zu stellen. Nach
Einverständnis der Fakultät erhält der Gasthörer einen schriftlichen Zulassungsbescheid
. Gasthörer, die fortlaufend für mehrere Semester eingeschrieben sein
wollen, haben sich für das 2. und die weiteren Semester wie die altimmatrikulierten
Studierenden während der Einschreibungsfrist zurückzumelden; dabei
ist neben dem Rückmeideschein für Gasthörer (Vordruck auf dem Studentensekretariat
erhältlich) das Hörerscheinheft und der Hörerausweis vorzulegen.

Unterrichtsgeld:

Studierende und Gasthörer entrichten für jede Semesterwochen-
stunde einer Vorlesung, einer Übung oder eines Praktikums ein

Unterrichtsgeld von...... .....3,— DM

Für die Gebührenrechnung gelten halbtägige Praktika als 8 Senie-
sterwochenstunden, so daß hierfür........24,— DM

ganztägige Praktika als 15 Semesterwochenstunden, so daß hierfür 45,— DM
zu entrichten sind.

Seminar- und Ersatzgeld:

a) Die ordentlichen Studierenden der geisteswissenschaftlichen Fächer
entrichten in jedem Semester ein Seminargeld von .... 6,— DM

b) Die ordentlichen Studierenden der naturwissenschaftlichen und
medizinischen Fächer zahlen in jedem Semester ein Ersatzgeld

von...............30,— DM

Wenn Gasthörer Seminare und Institute besuchen, entrichten sie das
Seminargeld und das Ersatzgeld in gleicher Höhe wie die ordentlichen
Studierenden.

Beitrag für soziale Einrichtungen:
Ord. Studierende:

Sie belaufen sidi z. Z. für das Semester bei Inländern und Ausländern
auf..............35,— DM

Außerdem haben alle erstmals und wieder in Freiburg immatrikulierten
Studierenden zusätzlich.........1,50 DM

für die ärztliche Pflichtuntersuchung zu entrichten, die durch das
Studentenwerk e. V. Freiburg i. Br. bei der Anmeldung zur Pflichtuntersuchung
einverlangt werden.

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