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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1960_ss/0148
b) Gasthörer:

Sie zahlen nur den Beitrag für die Unfall-Versicherung . . . —,90 DM
Diejenigen Gasthörer, die an der hiesigen Musikhochschule etc. eingeschrieben
sind, zahlen diesen Beitrag nicht.

7. Beurlaubungsgebühr:

Beurlaubte Studierende, die von der Verpflichtung zum Belegen für ein ganzes
Semester befreit sind, zahlen den Betrag für die sozialen Einrichtungen (Ziff. 6).
Sofern sie die Universitäts-Bibliothek benutzen, zahlen sie dort noch die Gebühr
für Fremdbenutzer; die Benutzung der Seminar- und Lmstituts-Biblio-
theken kann ihnen gegen die Entrichtung einer Seminarbenutzungsgebühr von
5,— DM gestattet werden.

8. Sonstige Gebühren:

a) Für verspätete Einschreibung und Abmeldung, für verspätetes
Belegen sowie für verspätete Gebührenzahlung ist eine Säumnis-

gebühr von je............ 5,— DM

zu entrichten.

b) Für Zweitstücke als Ersatz verlorener Ausweise und Zeugnisse
sind als Erneuerungsgebühr zu zahlen:

1. für die Erneuerung der Ausweiskarte...... 2,— DM

2. für die Erneuerung eines einfachen Zeugnisses .... 2,— DM

3. für eine Studienbuchabschrift eine Grundgebühr von . . 10,— DM
und für das zweite und jedes weitere Semester zusätzlich je —,50 DM

4. für die Erneuerung des Abgangszeugnisses mit Angabe der

Vorlesungen bei 1 — 4 Semestern....... 5,— DM

bei 5 — 8 Semestern..... .... 7,50 DM

bei mehr als 8 Semestern......... 10,— DM

Kassenstunden: Nur vormittags von 8.30 — 11.30 Uhr

Zahlungen nach Möglichkeit bargeldlos erbeten an die
Konten der Universitätskasse Freiburg i. Br.

Postscheckkonto Karlsiuhe Nr. 654 88,
Deutsche Bank A.G., Filiale Freiburg, Konto Nr. 19099,
Bad. Kom. Landesbank, Freiburg i. Br., Konto Nr. 6249,
Badische Bank, Filiale Freiburg i. Br., Konto Nr. 181.

Richtlinien über die Studienförderung

A. Studienförderung nach dem Honnef er Modell
(Barbeihilfen und Darlehen)

I. Jeder deutsche Student kann einen Antrag auf Aufnahme in die Anfangs-/
Hauptförderung stellen. Die Anfangsförderung kann mit dem 1. Semestei
beginnen und endet mit dem 3. Semester. Sie erstreckt sich grundsätzlich
nur auf die Vorlesungsmonate. Die Hauptförderung beginnt mit dem 4. Fachsemester
, sie erstreckt sich auch auf die vorlesungsfreie Zeit.

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