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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1960_ss/0150
c) Examenskandidaten und Doktoranden können auf Grund einer Befürwortung
des zuständigen Fachvertreters Förderung oder Gebührenerlaß erhalten
.

5. Neben den Leistungsgutachten sind sämtliche Zeugnisse über Zwischenexamina
in Abschrift mit einzureichen.

6. Sonderhinweise für einzelne Fakultäten

Theologische Fakultät

a) Eines der beiden Gutachten muß von einem Dozenten ausgestellt sein, bei
dem eine Pflichtvorlesung gehört worden ist.

b) Anwärter des Höheren Lehramtes, die als ein Fach katholische Theologie
gewählt haben, können nur e i n Leistungsgutachten aus dem Gebiet der
Theologie einreichen.

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Alle während des Studiums erworbenen Übungs- und Seminarscheine sind zusätzlich
zu den Leistungsgutachten in Abschrift mit einzureichen.
Leistungsgutachten sollen sich auf solche Vorlesungen beziehen, die einem
ordnungsgemäßen Studiengang entsprechen; insbesondere bei der Aufnahme in
die Hauptförderung sollen sie den Hauptfächern entnommen werden.

Medizinische Fakultät

a) Bei der Medizinischen Fakultät erfolgt die Aufnahme in die Anfangsförderung
erst nach bestandwner naturwissenschaftlicher Vorprüfung
und die Aufnahme in die Hauptförderung erst nach bestandener ärztlicher
Vorprüfung.

Bei nachgewiesener Bedürftigkeit erfolgt auf Antrag möglicherweise bis zur
Aufnahme in die Anfangs- bzw. Hauptförderung eine Gewährung von
Darlehen mit der Möglichkeit der Umwandlung in ein Stipendium, falls
das Examen eine entsprechende Leistungsnote ergibt.

b) Studierende der Medizinischen Fakultät haben, wenn vom Förderungsausschuß
Leistungsnachweise verlangt werden, Leistungsgutachten über eine
4stündige Hauptvorlesung und über eine mindestens 3stündige zweite Vorlesung
vorzulegen; die zweite Vorlesung darf nicht aus demselben Fachgebiet
sein (z. B. darf nicht ein Gutachten über die Hauptvorlesung Anatomie und
gleichzeitig eines über die Hauptvorlesung Histologie vorgelegt werden)

c) Gutachten von Doktorvätern, Zeugnisse über absolvierte Kurse und Praktika
— mit Ausnahme der Präparierkurse — gelten nicht als Leistungsgutachten
.

d) Vorphysikums- und Phyoikumszeugnisse können an Stelle von zwei Leistungsnachweisen
vorgelegt werden. Ihre Gültigkeitsdauer wird vom Förderungsausschuß
festgelegt

Medizin-Studenten mögen auf Hinweise achten, wann an Stelle von Professoren
, die Hauptvorlesungen halten, auch deren Oberärzte oder Dozenten
mit der Abhaltung von Prüfungen beauftragt sind.

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