http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1965-1966_ws/0198
Für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht, offiziellen
Veranstaltungen der Universität, der Hochschule für Musik, der Studentenschaft,
der Kath. und Evang. Studentengemeinde geschehen, gewährt die Versicherung
folgenden Schutz:
DM 1 000 — für den Todesfall
DM 20 000 — für den Invaliditätsfall
DM 1 500,— für Heilkosten
Als Hochschulunfall gelten auch Unfälle innerhalb der Studentenwohnheime sowie
Unfälle auf dem täglichen direkten Weg von der Wohnung zur Universität, zur
Hochschule für Musik oder zum Institut und zurück.
Unfälle bei Sportveranstaltungen, die von amtlichen Stellen der Universität oder
der Studentenschaft durchgeführt oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden, gelten
als Hochschulunfälle.
Die Versicherungssummen für Unfälle des täglichen Lebens betragen:
DM 1 000 — für den Todesfall
DM 5 000,— für den Invaliditätsfall
DM 1 500 — für Heilkosten
Sportunfälle privater Natur (auch Ski-Unfälle) sind nur dann gedeckt, wenn es
sich um keinen Vereinssport handelt. (Nicht gedeckt sind Unfälle beim Boxen, Jiu-
Jitsu, Judo und bei Mensuren.)
Ausgeschlossen sind Unfälle bei der Benutzung von Luftfahrzeugen aller Art, von
Motorrädern und Motorrollern. Motorradunfälle können aber zusätzlich versichert
werden (DM 1,— pro Semester).
Das Risiko aus der Benutzung von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Moped) bis 50 ccm,
soweit sie ein Versicherungskennzeichen führen, ist in die Versicherung eingeschlossen
.
Alle Unfälle sind unverzüglich dem Studentenwerk zu melden.
F) Dieb Stahlversicherung
Zugunsten der Studierenden wurde eine Diebstahlversicherung durch das Studentenwerk
abgeschlossen. Versichert sind Bekleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände und
Fahrräder, die während einer offiziellen Veranstaltung der Hochschulen gestohlen
werden. Die Leistung der Versicherung ist je Student und Semester auf DM 300,—
begrenzt (innerhalb dieses Betrages für Fahrräder höchstens bis zu DM 200,—).
Der Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nur dann, wenn sie auf den dafür
vorgesehenen Plätzen abgestellt und abgeschlossen sind. Bei der Meldung des Diebstahles
müssen unbedingt Fabrikat und Fabriknummer des Fahrrades angegeben
werden.
Jeder Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizeibehörde und beim Studentenwerk
anzuzeigen.
Nähere Auskünfte erteilt die Kasse des Studentenwerks.
G) Mensa academica
1. Mensa Hauptbetrieb Rempartstr. 18:
Stammessen DM 1,10; Eintopf DM 0,70.
Näheres geht aus den Anschlägen in der Mensa hervor.
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