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XII
MITTEILUNGEN FÜR STUDIERENDE
UND GASTHÖRER
1. Studienbestimmungen
A. Zulassung zum Studium
Inländer:
a) Zulassungsverfahren
Die Einschreibung als ordentlicher Studierender (Immatrikulation) bei der
Albert-Ltidwigs-Universitat in Freiburg i. Br. ist nur auf Grund eines vorherigen
schriftlichen Zulassungsbescheids möglich. Hierzu ist die Einsendung
des ausgefüllten Anmeldevordrucks einschließlich der auf diesem angeführten
Unterlagen (Lebenslauf, Reifezeugnis, Lichtbild usw.) an das Studentensekretariat
erforderlich. Die Anmeldevordrucke werden auf schriftliche Anforderung
von dem Studentensekretariat den Studienbewerbern zugesandt oder können
von diesen persönlich bei dem Studentensekretariat im Kollegiengebäude I,
Freiburg i. Br., Belfortstraße 11, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 9, während der
Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr) abgeholt werden.
b) Voraussetzungen für die Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium als ordentlicher Studierender
ist der Besitz des Reifezeugnisses einer deutschen, zur Vollreife führenden Höheren
Lehranstalt oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Reifezeugnis
der Wirtschaftsoberschulen berechtigt hier nur zum Studium der Wirtschaftswissenschaften
. Für Absolventen der baden-württembergischen Wirtschaftsoberschulen
gelten Sonderbestimmungen; desgleichen für Studienbewerber
, die ein anderes Reifezeugnis als eines der oben angegebenen Art
oder auch ein Reifezeugnis in der Sowjetzone erworben haben. Nähere Auskunft
hierüber erteilt das Studentensekretariat.
c) Anmelde Schluß für Fächer ohne besondere Zulassungsbeschränkung
Anmeldeschluß für die Studienbewerber der Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
ist der 15. April für das Sommersemester und der 15. Oktober für das
Wintersemester. Keine Zulassungsbeschränkung besteht zur Zeit nur für das
Studium in der Theologischen und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät.
d) Zulassung und Anmeldefrist für das Studium der Naturwissenschaften
Im Hinblick auf die beschränkte Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze in den
naturwissenschaftlichen Instituten und die dadurch erforderliche sorgfältige
Auswahl der Studienbewerber ist der Anmeldeschluß zum Sommersemester für
das Studienfach Pharmazie auf den 15. Januar und für die Studienfächer
rhysik, Chemie, Geologie, Zahnmedizin und Medizin auf den 15. März und
zum Wintersemester auf den 15. Juni bzw. den 15. September festgesetzt
worden.
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