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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966-1967_ws/0197
Zulassungsbeschränkungen und Meldefristen für das Studium der Medizin
und Zahnmedizin

Meldefristen für Vorkliniker:

zum Sommersemester 15. Januar bis 15. März,

zum Wintersemester 15. Juli bis 15. September

Meldeschluß für Kliniker:

?um Sommersemester 15. Februar,
zum Wintersemester 15. Juli.

Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Die Entscheidungen sind jeweils erst nach Abschluß der Meldefrist zu erwarten.
In allen Zulassungsangelegenheiten entscheidet nicht der Dekan, sondern eine
Kommission aus drei Hochschullehrern. Nur schriftlich eingereichte Bewerbungen
können überprüft werden; persönliche Vorsprachen bei einzelnen
Kommissionsmitgliedern sind zwecklos.

Studienanfänger: Die Anmeldung von Studienanfängern (auch Fakultätswechslern
) kann nur über die „Zentrale Registrierstelle für Studienanfänger der
Medizin und Zahnmedizin", 53 Bonn, Postfach, auf dem hierfür vorgesehenen
Formblatt I (im hiesigen Studentensekretariat, Zimmer 9, erhältlich) erfolgen.
Anmeldeschluß siehe oben. Alle später eingehenden Anträge können in Anbetracht
der großen Zahl von Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Reifezeugnisse
, die von den Schulen erst nach diesem Meldeschluß ausgehändigt werden
, können nachgereicht werden, die Anmeldung zum Studium muß jedoch
termingerecht über die „Zentrale Registrierstelle" erfolgen. Gegebenenfalls
können vorläufige Bescheinigungen über die abgeschlossene Reifeprüfung, aus
denen die Noten in den einzelnen Unterrichtsfächern, insbesondere Deutsch,
Fremdsprachen, Mathematik und Physik, ersichtlich sind, für die Auswertung
der Zulassungsanträge angenommen werden. Mit der Zulassung zum Studium
der Medizin und Zahnmedizin ist die Zuweisung von Arbeitsplätzen in den
naturwissenschaftlichen Praktika (Physik und Chemie) innerhalb des ersten
Studienjahres verbunden.

In der Medizinischen Fakultät Freiburg stehen für Studienanfänger im Studienjahr
400 Studienplätze zur Verfügung. In dieser Zahl sind die Plätze für
50 Zahnmediziner und 40 Ausländer enthalten. Die Aufteilung der 350 Plätze
für Studienbeginner der Humanmedizin erfolgt für Sommer- und Wintersemester
etwa im Verhältnis 3:1. Studienanfänger der Zahnmedizin können
jeweils nur im Frühjahr aufgenommen werden.

Grundlagen für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Noten des Reifezeugnisses
. Zur Bestimmung eines Leistungsschlüssels (einer „Kennzahl") werden
die Noten in den Fächern

1. Deutsch,

2. dem Mittelwert der Noten in den ersten beiden Fremdsprachen,

3. dem Mittelwert der Noten in Mathematik und Physik

addiert. Die ermittelten „Kennzahlen" aller Bewerber werden von niederen
Werten ansteigend geordnet. In dieser Reihenfolge werden die Bewerber soweit
zugelassen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Wird ein Studienplatz

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