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zurückgegeben, so wird dieser dem in der Liste Rangnächsten zuerteilt. Bei einer
übergroßen Zahl gleichwertiger Leistungen („Kennzahlen") entscheidet das Los.
Nach den bisherigen Erfahrungen haben Bewerber mit einer Kennzahl über 9
keine Chance für eine Zulassung.
Bei der Zulassung zum Studium der Zahnmedizin wird nach dem gleichen
Prinzip verfahren.
Sonderregelungen bestehen u. a. für Bundeswehrentlassene, die mit der „Kennzahl
" um einen Punkt nach oben rücken und somit bei gleichwertigen Leistungen
mit anderen Bewerbern immer vorrangig eingereiht werden, ferner für Bewerber
, die unabhängig von der „Kennzahl" im Reifezeugnis bereits besondere
berufliche Leistungen (Diplome usw.) aufzuweisen haben.
Es ist damit zu rechnen, daß demnächst in Baden-Württemberg landeseinheit-
Hche Richtlinien für die Zulassung zum Medizinstudium in Kraft treten, die
andere Gesichtspunkte als bisher für die Auswahl der Studienbewerber maßgebend
sein lassen.
Universitätswechsler vom 2. Semester aufwärts und Vorkliniker nach bestandenem
Vorphysikum an anderen Universitäten können nicht aufgenommen
werden, da die Arbeitsplätze in den vorklinischen Kursen durch die aufgenommenen
Studienanfänger und die bereits in Freiburg immatrikulierten vorklinischen
Studierenden restlos beansprucht werden.
Die Aufnahme in die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenen vorklinischen
Kurse ist auch für die bereits hier immatrikulierten Studierenden durch die
Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze in den Instituten begrenzt. Die für die
scheinpflichtigen Vorlesungen und Kurse geltenden Maximalzahlen sind bei den
einzelnen Ankündigungen im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Bei der Zuteilung
eines Arbeitsplatzes werden Bewerber mit Vorrang berücksichtigt,
welche die naturwissenschaftliche Vorprüfung mit den Noten „Sehr gut" oder
„Gut" bestanden haben. Bei einer übergroßen Zahl gleichwertiger Bewerber
wird die Auswahl von den Leistungen in einer Aufnahmeprüfung abhängig
gemacht. In gleicher Weise werden eventuell verbleibende Arbeitsplätze über
eine Zulassungsprüfung an jene Bewerber vergeben, die das Vorphysikum mit
der Note „Befriedigend" bestanden haben. Die Reihenfolge der Eintragungen
in die ausliegenden Listen spielt bei der endgültigen Zuteilung eines Arbeitsplatzes
keine Rolle.
Kliniker:
1. klinische Semester: Die Zulassung zum 1. klinischen Semeser ist für Studierende
, die das Physikum an einer anderen Universität abgelegt haben,
nicht möglich.
2. und höhere Semester: Die klinischen Semester sind hochgradig überfüllt.
Sollten Zulassungen durch Freiwerden von einigen Plätzen möglich sein, so
entscheidet eine Kommission über die Zulassung, welche aber nur für anerkannte
„Härtef alle" in Betracht kommt. Nur schriftliche, eingehend begründete
Anträge (formlos) können überprüft werden.
Rückmeldung für Studierende klinischer Semester: Gemäß Fakultätsbeschluß
vom 4. 2. 1965 können Studierende der klinischen Semester, die bisher in Freiburg
immatrikuliert waren und das Studium für ein bis zwei Semester an einer
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