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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966-1967_ws/0211
3. Richtlinien über die Studienförderung

Es wird auf die Richtlinien, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern,
am 1. 10.1965 mit Wirkung vom 1. 1. 1966 bzw. 1. 11. 1965, hingewiesen.
Die Richtlinien sind am Aushangbrett im Erdgeschoß des Bürohauses des Studentenwerks
Freiburg e.V., Universitätsstraße 3, angeschlagen.

In Sonderfällen gibt die Förderungsabteilung des Studentenwerks Freiburg e. V.
Auskunft.

4. Mitteilungen des Studentenwerks

Tel. 3 60 26

(innerhalb der Universität erreichbar über Hausapparat 689, 690)

Das Studentenwerk Freiburg i. Br. e. V. ist eine Einrichtung zur sozialen Betreuung
der Studierenden der Albert-Ludwigs-Universität und der Staatlichen Hochschule
für Musik.

Zum Kreis der Betreuten rechnen alle ordentlichen Studierenden der beiden Hochschulen
. Auf Antrag können in diesen Kreis auch Doktoranden, exmatrikulierte
Examenskandidaten und wissenschaftliche Hilfskräfte aufgenommen werden. (Anträge
sind bei der Geschäftsführung des Studentenwerks einzureichen.)

Aufgabenbereiche des Studentenwerkes:

Annahme und Bearbeitung von Förderungsanträgen (Honnefer Modell, Gebühren
erlaß, Eingliederungsbeihilfe, Garantiefonds, Beihilfen in akuten Notfällen, langfristige
Darlehen), Gesundheitsförderung (Studentische Kranken Versorgung, Studentenarzt
), Annahme von Unfall- und Diebstahlanzeigen im Hochschulbereich,
Mensa, Zimmervermittlung, Vermittlung von Gelegenheitsarbeiten, Verwaltung
von Wohn- und Gemeinschaftshäusern, Errichtung von Studentenwohnheimen.

A) Vorstand

1. Vorsitzender: Prof. Dr. August F ranzen; Sprechstunden nach Vereinbarung
in der Universitätsstraße 3 (Anmeldung bei der Sekretärin des Geschäftsführers).

B) Geschäftsführung

Geschäftsführer: Dipl.-Chem. Josef Fletschinger (Universitätsstr. 3, l.OG);
Sprechstunden: Montag von 10—12 Uhr.

Stellvertretender Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Johannes Schröder (Universitätsstr
. 3, l.OG). Sprechstunden: Donnerstag von 10—12 Uhr.

C) Förderungsabteilung

Ober Leistungsfragen geben die Förderungsassistenten bzw. die Förderungsausschußmitglieder
der einzelnen Fakultäten Auskunft.

Sprechstunden werden am Aushang der Förderungsabteilung bekanntgegeben (beachten
Sie bitte die Richtlinien über die Studienförderung siehe oben).

Förderungsreferent: G. B ü h 1 e r (Universitätsstr. 3, Erdgeschoß).
Sachbearbeiter der einzelnen Fakultäten: (siehe Seite 12)

Annahme und Bearbeitung der Anträge auf:

a) Studienförderung nach dem Honnefer Modell (Stipendien und Darlehen)

b) Gebührenerlaß

c) Befürwortung von gesetzlichen Beihilfen nach LAG, BVG und HKG

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