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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966-1967_ws/0212
Annahme und Bearbeitung der Anträge auf:

a) Kurzfristige Darlehen.

b) Beihilfe in akuter Notlage, Krankheits-, Erholungs- und Diätzuschüsse,
Freitische.

c) Beihilfen an zugewanderte Studenten. Antragsberechtigter Personenkreis:
Studenten der Universität, die aus der sowjetischen Besatzungszone, Berlin-
Ost oder den Aussiedlungsgebieten zugewandert sind, die aus Internierung
oder sonstigem politischem Zwangsaufenthalt außerhalb der Bundesrepublik
oder dem Lande Berlin kommen, sowie heimatlose Ausländer und ausländische
Flüchtlinge.

d) Beihilfen und Darlehen aus Landesmitteln für die Studenten der Staatlichen
Hochschule für Musik.

D) Gesundheitsdienst

Studentenarzt: Dr. med. Hans Joachim Jentsch, Universitätsstr. 9, 3. Obergeschoß
.

Sprechstunden: Montag bis Freitag von 16—19 Uhr und nach Vereinbarung.

Studentische Krankenversorgung
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 9.30—12.30 Uhr

a) Erstattung von Rechnungen

b) Ausgabe von Krankenscheinen an der Pforte des Studentenwerks, Universitätsstr
. 3, täglich von 14 bis 16 Uhr.

Um die Studierenden vor finanziellen Härten in Krankheitsfällen zu bewahren, besteht
beim Studentenwerk die Studentische Kranken Versorgung (SKV). Es ist die
Aufgabe der SKV, Zuschüsse dann zu gewähren, wenn für die Studierenden kein
oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht. Die SKV ist jedoch keine
Versicherung, so daß kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse durch die SKV besteht.
Die Zuschüsse sind in ihrer Höhe begrenzt. Nähere Einzelheiten können bei der
Geschäftsstelle der S KV erfragt werden.

Die S KV gewährt u. a. grundsätzlich keine Zuschüsse bei Unfällen.

In besonderen Fällen können über die Zuschüsse der SKV hinaus noch Beihilfen
und Darlehen beim Studentenwerk beantragt werden.

E) Unfall-Versicherung

Studierenden und Gasthörern der Albert-Ludwigs-Universität und der Staatlichen
Hochschule für Musik, die die Sozialgebühren entrichtet haben, wird Versicherungsschutz
gegen körperliche Unfälle sowohl im Hochschulbereich als auch bei Unfällen
des täglichen Lebens gewährt.

Für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht, offiziellen
Veranstaltungen der Universität, der Hochschule für Musik, der Studentenschaft,
der Kath. und Evang. Studentengemeinde geschehen, gewährt die Versicherung
folgenden Schutz:

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