http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966_ss/0196
Immatrikulation, Exmatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Gebührenerlaß
sowie Beantragung von verbilligten Schülerfahrkarten werden im Akademischen
Auslandsamt vorgenommen.
Rückmeldung bzw. Exmatrikulation hat zu erfolgen vom 15. Febr. bis 5. März bzw.
15. Juli bis 5. August.
Die Immatrikulation erfolgt vom 15. April bis 15. Mai bzw. vom 15. Oktober bis
15. November.
Beurlaubungen können nur aus gesundheitlichen Gründen (bei Vorlage eines ärztlichen
Attestes), zur Vorbereitung auf eine Zwischenprüfung und bei Wiederholung
von Prüfungen genehmigt werden. Aus anderen Gründen ist eine Beurlaubung,
auch wenn die vorgeschriebene Semesterzahl erreicht wurde, nicht möglich. Im
ganzen kann nicht mehr als zweimal beurlaubt werden.
Gasthörer
Gasthörer können werden:
X. Bewerber ohne Hochschulreife, die aber mindestens sechs Jahre Oberschulbesuch
oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen.
2. Bewerber mit abgeschlossener Hochschulbildung.
3. Bewerber, die aus beruflichen Gründen wissenschaftliche Ergänzungsstudien betreiben
wollen, aber wegen ihrer Berufstätigkeit kein Vollstudium aufnehmen
können.
4. Bewerber, die nur die deutschen Sprachkurse für Ausländer besuchen wollen.
Alle übrigen Bewerber, die eine zum Vollstudium berechtigende Vorbildung haoen,
dürfen nur noch als ordentliche Studierende angenommen werden.
Die Zulassung zum Studium als Gasthörer kann Ausländern nur für höchstens drei
Semester erteilt werden (das heißt: es ist nur zweimal eine Rückmeldung als Gasthörer
möglich). Eine ausnahmsweise Verlängerung um je ein Semester kann nur
bei besonderer Begründung, die sich aus der wissenschaftlichen Arbeit ergibt, auf
schriftlichen Antrag hin erteilt werden.
Dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer sind beizufügen:
1. Das Schulabgangszeugnis in beglaubigter Fotokopie bzw. eine von einem vereidigten
Dolmetscher gefertigte Übersetzung.
2. ein an sich selbst adressierter Briefumschlag mit beigefügtem Internationalem
Antwortschein (Coupon Reponse International).
Bemerkung: Gasthörer, die an der Universität Freiburg im Rahmen ihres Fachstudiums
Fachvorlesungen folgen, haben sich ebenfalls der deutschen Sprachprüfung
zu unterziehen, die vor Semesterbeginn abgehalten wird. Für sie gelten ebenfalls
die Anmeldefristen wie für die ordentlichen Studierenden.
Gasthörer, die sich ausschließlich zur Erlernung der deutschen Sprache einschreiben,
sind von dieser Prüfung befreit.
B. Einschreibungsverfahren
An der Universität Freiburg i. Br. wird die Einschreibung (für das Sommersemester
von Mitte April bis Mitte Mai und für das Wintersemester von Mitte Oktober bis
Mitte November) in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Die Einzelheiten über dieses Verfahren sind dem Zulassungsbescheid sowie dem
Anschlag am Schwarzen Brett vor dem Studentensekretariat zu entnehmen.
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