http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966_ss/0198
In wenigen Tagen erhält der Studierende die mit dem Abgangsvermerk versehenen
Unterlagen (b und c) durch die Post zugesandt.
Die Benutzung der Universitäts-Bibliothek ist bei Examenskandidaten auch nach
erfolgter Exmatrikulation gestattet, wenn eine Bestätigung des Prüfungsamtes oder
des Doktorvaters vorgelegt wird (Antragsvordruck hierfür ist bei der Universitäts-
Bibliothek erhältlich).
Für verspätete Abmeldung nach dem 15. April bzw. 15. Oktober ist eine Säumnis-
gebühr von 5,— DM zu entrichten.
E. Beurlaubungen
Studierende, die aus gesundheitlichen, finanziellen oder familiären Gründen oder
wegen Studienaufenthalts im Ausland beurlaubt werden wollen, sprechen hierwegen
nach erfolgter Rückmeldung auf dem Studentensekretariat bzw. im Akademischen
Auslandsamt unter Vorlage des Studienbuches und Studentenausweises vor.
Die Beurlaubungsgebühr = Sozia1 gebühr in Höhe von 40,— DM ist innerhalb von
8 Tagen nach Eintrag der Beurlaubungsvermerkes im Studienbuch an die Universitäts
-Kasse zu überweisen.
F. Doppeleinschreibung und Fakultätswechsel
Der Antrag auf Doppeleinschreibung zur Medizinischen Fakultät ist jeweils bis
zum 15. März bzw. 15. September und für die anderen Fakultäten bis Ende Mai
bzw. Ende November zu stellen.
Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist in der Regel erst ab 2. Semester möglich.
Entsprechender Antrag (formlos) ist beim Studentensekretariat einzureichen. Nach
Zustimmung der Dekane werden die Antragsteller durch das Studentensekretariat
zur Erledigung der Formalitäten cinbestellt. Laientheologen (Religionsphilologen)
müssen in jedem Fall auch in der Theologischen Fakultät eingeschrieben sein.
Für Anträge auf Fakultätswechsel (formlos) gelten die selben Formalitäten und
Termine, jedoch ist in diesen Fällen nur die Zustimmung des Dekans der neuen
Fakultät einzuholen.
G. Beleg- und Zahlungsverfahren
Das Belegen der Vorlesungen und Übungen erfolgt in einem schriftlichen Verfahren,
indem die Studierenden während der Belegfristen in einem offenen, an sich selbst
adressierten und mit 0,40 DM frankierten Umschlag die nachfolgend aufgeführten
Unterlagen in den vor der Quästur — Kollegiengebäude I, Zimmer Nr. 10 — aufgestellten
Behälter einwerfen:
1. Das Studienbuch, in dem die Vorlesungen und Übungen eingetragen sind.
2. Die sorgfältig ausgefüllte grüne Belegkarte, auf der die Vorlesungen und
Übungen in derselben Reihenfolge wie im Studienbuch einzutragen sind.
Auf der grünen Belegkarte ist die Frage, ob Gebührenerlaß beantragt ist, in
jedem Falle zu beantworten.
3. Studierende, die ihren Gebührenerlaßbescheid vor dem Belegen vom Studentenwerk
bereits erhalten haben, legen diesen bei.
4. Studierende, die einer Studienstiftung angehören oder Stipendiaten des DAAD
sind und deshalb ohne besonderen Antrag Gebührenerlaß erhalten, legen einen
Ausweis oder Bescheinigung der Stiftung oder des Akademischen Auslandsamtes
bei.
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