http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1966_ss/0210
b) Sprechstunden — ganzjährig — im Arbeitsamt Freiburg, Eckerstr. 1
für Studentinnen und Studenten Dienstag 9.00—12.00 Uhr
14.00—16.00 Uhr
Auf die berufskundlichen Vortragsreihen wird hingewiesen. Ausführliche Programme
siehe Anschläge.
5. Studentenhäuser und -Wohnheime
Studentenhaus „Alte Universität", Bertoldstr. 17, Tel. 3 18 52
Tutor: Studienreferendar Hans Christes, Hausapp. 700
Öffnungszeiten: Sonntag 11—22 Uhr
Montag 13—23 Uhr
Dienstag—Samstag 9—23 Uhr
Die studentischen Gemeinschaftsräume in der Alten Universität sollen die Studierenden
zum wissenschaftlichen Gespräch, zur geselligen Unterhaltung und zur musischen
Gestaltung zusammenführen. Hierzu dienen die große Tageshalle mit Erfrischungsraum
, das Lesezimmer, das Musikzimmer und der Theatersaal. Sechs Gruppenräume
stehen den verschiedenen Arbeitskreisen und Gemeinschaften für ihre Zusammenkünfte
zur Verfügung.
F a c h s c h a f t s h a u s auf dem Schauinsland
Senatsbeauftragter: Prof. Dr. Robert Heiß
Anmeldung von Arbeitsgemeinschaften und Einzelquartieren
bei der Universitätsverwaltung (App. 365)
Hüttenwart: Friedrich H e r m 1 e , auf dem Fachschaftshaus, Tel. 9 76 02 / 2 21
Das Fachschaftshaus der Universität auf dem Schauinsland — oberhalb des Gasthauses
Gießhübel — dient der Durchführung wissenschaftlicher Arbeitsgemeinschaften
und als Unteikunft für die Angehörigen der Universität, die als Touristen dort
übernachten wollen. Die Aufenthaltsdauer ist nicht beschränkt. Das Haus bietet in
den Schlafsälen Unterkunft für insgesamt 60 Personen. Der Wirtschaftsbetrieb steht
in Regie des Hüttenwarts.
Die Übernachtungsausweise werden beim Rektoratsbüro — Zi. 152 — während
der Kassenstunden von 8.00—11.30 Uhr gegen Entrichtung der Gebühr und Vorlage
des Studentenausweises ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt frühestens 8 Tage
vor der beabsiditigten Übernachtung. Vormerkungen finden nicht statt.
Mit dem Betreten des Fachschaftshauses unterwirft sich der Besucher der Hüttenordnung
, deren Einhaltung im Interesse des Hauses zur Pflicht gemacht wird.
Die Ubernachtungsgebühr beträgt für Studierende der Universität und die übrigen
Universitätsangehörigen 0,60 DM. Die Schlafsackgebühr in Hohe von 0,40 DM
wird vom Hüttenwart erhoben.
Studentenwohnheim Ulrich-Zasius-Haus, Lehener Str. 90,
Tel. 3 6140
Heimleiter: Lektor Alexander K r e s 1 i n g
Heimtutoren: stud. phil. Werner B o d e r
stud. phil. Joachim Dyck
cand. phil. Friedrich Heuer
cand. rer. nat. Wolf.-D. M o e 11 e r
stud. jur. Hans-Peter Schneider
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