http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1968-1969_ws/0179
d) Vorlesungen
1401 Sinn und Wirkung der Anstrengung im Bereich des
sportlichen Trainings; 1 st Ger schier
1381 Physiologie und Pathophysiologie des Kreislaufs,
insbesondere Trainingsfragen; 1 st Reindell/Roskamm
C) Allgemeiner freiwilliger Sportbetrieb
für Angehörige aller Fakultäten
Es werden folgende Sportarten betrieben:
Alpinistik —- Basketball — Boxen — Fechten — Fußball — Geräteturnen — Gymnastik —
Hallenhandball — Hockey — Judo — Karate — Leichtathletik — Moderner Fünfkampf
— Reiten — Schießen — Schwerathletik — Schwimmen — Skilauf — Tischtennis
— Trampolinturnen — Volleyball — Wasserspringen.
Die Übungs- und Stundenpläne für den freiwilligen Sportbetrieb und alle näheren Bestimmungen
werden zu Semesterbeginn durch Anschläge in der Universität und im Institut
für Leibesübungen bekanntgegeben.
Auskünfte sind im Sekretariat des Instituts für Leibesübungen, Universitätsstadion,
Schwarzwaldstraße 175 (geöffnet montags bis freitags 14.30—17.00 Uhr), zu erhalten.
XI
MITTEILUNGEN FÜR STUDIERENDE
UND GASTHÖRER
1. Studienbestimmungen für deutsche Studierende
a) Ordentliche Studierende
A. Zulassung zum Studium
a) Zulassungsverfahren
Die Einschreibung als ordentlicher Studierender (Immatrikulation) bei der Albert-Lud-
wigs-Universität in Freiburg i. Br. ist nur auf Grund eines vorherigen schriftlichen Zulassungsbescheids
möglich. Hierzu ist die Einsendung des ausgefüllten Anmeldevordrucks einschließlich
der auf diesem angeführten Unterlagen (Lebenslauf, amtlich beglaubigte Fotokopie
des Reifezeugnisses) an das Studentensekretariat erforderlich. Die Anmeldevordrucke
werden auf schriftliche Anforderung von dem Studentensekretariat den Studienbewerbern
zugesandt oder können von diesen persönlich bei dem Studentensekretariat im
Kollegiengebäude I, Freiburg i. Br., Belfortstr.il, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 9, während
der Öffnungszeiten (montags, mittwochs, freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und dienstags,
donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr) abgeholt werden.
b) Voraussetzungen für die Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium als ordentlicher Studierender ist der Besitz
des Reifezeugnisses einer deutschen, zur Vollreife führenden Höheren Lehranstalt oder ein
als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Reifezeugnis der Wirtschaftsoberschulen berechtigt
hier nur zum Studium der "Wirtschaftswissenschaften. Für Absolventen der baden-
württembergischen Wirtschaftsoberschulen gelten Sonderbestimmungen; desgleichen für
Studienbewerber, die ein anderes Reifezeugnis als eines der oben angegebenen Art oder
auch ein Reifezeugnis in der Sowjetzone erworben haben. Nähere Auskunft hierüber erteilt
das Studentensekretariat.
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