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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1969-1970_ws/0198
Studium einschließlich der auf diesem angeführten Unterlagen (sämtliche Zeugnisse,
Lebenslauf) an das Akademische Auslandsamt erforderlich. Die Anträge erhalten Sie vom
Akademischen Auslandsamt der Universität. Die Anschrift lautet:

Akademisches Auslandsamty 78 Freiburg i. Br., Belfortstr, 11

Das Amt befindet sich im Kollegiengebäude I (KG I), Zimmer 1028. Sprechstunden: Montag
bis Freitag 9 bis 12 Uhr.

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung

Einen Antrag auf Zulassung als ordentlicher Studierender kann jeder ausländische Bewerber
einreichen, der Zeugnisse erworben hat, die dem deutschen Abitur gleichwertig sind.
Ob solche Zeugnisse ohne Einschränkung oder erst nach Ablegung der Deutschprüfung, der
Hochschulreifeprüfung oder nach Besuch des Studienkollegs in Heidelberg zum Studium
an der Universität Freiburg berechtigen, muß in jedem einzelnen Falle vom Akademischen
Auslandsamt anhand der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
geprüft werden. Da die Bewertung der ausländischen Zeugnisse sehr unterschiedlich ist,
können ins einzelne gehende Auskünfte hier nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich in
allen hiermit zusammenhängenden Fragen direkt an das Studentensekretariat des Akademischen
Auslandsamtes.

Außer dem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Studium mit der unterschriebenen Erklärung
, daß das Studium in Deutschland finanziell gesichert ist, sind einzureichen:

a) Reifezeugniskopie des Originalwortlauts mit amtlicher Beglaubigung und — sofern das
Zeugnis nicht in Englisch oder Französisch ausgefertigt ist — eine von einem in
Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigte oder eine von einer deutschen amtlichen
Stelle beglaubigte Obersetzung.

b) falls der Studienbewerber bereits an einer Universität studiert hat, bzw. dort Prüfungen
abgelegt hat, sind Nachweise hierüber in beglaubigter Abschrift und Übersetzung
beizufügen.

c) ein in deutscher Sprache abgefaßter und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf.

d) ein mit der genauen Adresse des Antragstellers versehener Briefumschlag mit zwei
Internationalen Antwortscheinen (Coupon-R^ponse International).

Alle ausländischen Studierenden müssen eine Zulassungsprüfung im Deutschen ablegen, sofern
sie nicht gemäß den nachfolgenden Bedingungen davon befreit werden können.

Die deutsche Sprachprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Diktat, Wiedergabe
eines zweimal vorgelesenen Sachtextes und einem Grammatiktest) und einem mündlichen
Teil. Die mündliche Prüfung wird von Prüfungskommissionen der einzelnen Fakultäten
abgenommen.

An dieser Sprachprüfung brauchen nicht teilzunehmen:

a) Absolventen einer Hochschulreifeprüfung,

b) Absolventen eines Studienkollegs,

c) Studierende, die von einer anderen deutschsprachigen Hochschule kommen und dort
bereits eine deutsche Sprachprüfung (Hochschulzeugnis) bestanden haben,

d) Studienbewerber, die eine Schule bis zum Abschluß besucht haben, an der alle Fächer
in deutscher Sprache unterrichtet worden sind,

e) Akademiker, die an einer deutschen Universität oder Hochschule einen Studienabschluß
erreicht haben,

f) Bewerber, die in ihrem Germanistikstudium einen Stand erreicht haben, der einem
deutschen Vorexamen vergleichbar ist,

g) Ausländer mit Deutsch als Muttersprache, sofern sie die deutsche Sprache nachweislich
auch in der Schrift beherrschen.

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