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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1969-1970_ws/0211
In St. Blasien im Schwarzwald unterhält das Deutsche Studentenwerk ein Studienhaus, in
dem sich Studenten, die sich zur Ausheilung einer Tuberkulose in den Sanatorien von
St. Blasien aufhalten, mit Hilfe von Dozenten der Universität Freiburg und einer umfangreichen
Bibliothek auf die Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Studium vorbereiten
können.

Krabbelstube

Das Studentenwerk Freiburg hat zusammen mit dem Verein für studentische Selbsthilfe
e. V. im Hause Werderring 6 am 27. November 1967 eine Krabbelstube für Kinder
im Alter von 1—3 Jahren eröffnet. Die Krabbelstube ist montags bis freitags von 8.00 bis
18.00 Uhr geöffnet. Anmeldungen nimmt der Verein für studentische Selbsthilfe e. V. entgegen
(zu erreichen beim AStA, Bertoldstr. 26, Tel. 20 36 82).

7. Mitteilungen der Studentischen Selbstverwaltung

Mit seiner Immatrikulation wird jeder Student Mitglied der Studentenschaft der Albert-
Ludwigs-Universität. Die Studentenschaft der Albert-Ludwigs-Universität gehört dem
Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) an, der ein freiwilliger Zusammenschluß der
Studentenschaften der wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik und West-Berlins
ist.

Studentische Selbstverwaltung

Organe der Studentenschaft sind der Studentenrat, der Allgemeine Studentenausschuß
(AStA) und die Studentenvollversammlung. Der Studentenrat repräsentiert die Studentenschaft
. Er legt die Richtlinien für die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung fest und
kontrolliert und berät den AStA. Seine Beschlüsse sind für diesen bindend. Der AStA ist
das ausführende Organ.

Aufgabenbereich des AStA:

Vorstand: Der Vorsitzende ist verantwortlich für die gesamte Tätigkeit des AStA; er
vertritt die Studentenschaft gegenüber den übrigen Angehörigen der Universität und gegenüber
der Öffentlichkeit. Einer der Referenten ist sein Stellvertreter.

Finanzreferent: Verwaltung der dem AStA zustehenden Gelder.

Fachschafts- und Basisgruppenreferent: Zuständig für Betreuung und Koordination der
Fachschaftsarbeit, Studienberatung, Studienreform und Koordination der Basisgruppen.

Sozialreferent: Verbindung zum Studentenwerk (Studienförderung, Krankenversorgung,
Mensa, Wohnheime, psychotherapeutische Beratungsstelle etc); Vergünstigungen aller Art
für Studenten, Beratung in Förderungsfragen, Vermittlung von Unterstützung in Härtefällen
.

Pressereferent: Vermittlung der studentischen Politik durch Infos; Kontakt zu Presse,
Rundfunk, Fernsehen; Vermittlung einer Rechtshilfe bei der — Wahrnehmung demokratischer
— Grundrechte.

Auslandsreferent: Ausländerbetreuung; Verbindung zu ausländischen Universitäten, Unterstützung
politischer Aktionen der ausländischen Studentenorganisationen.

Kulturreferent: Organisation kultureller Veranstaltungen (Kabaretts, Konzerte, Bälle etc.)
für Studenten.

Hochschulreferent: Zuständig für Fragen des Hochschulrechts, der Hochschulstruktur, der
Grundordnung etc.

Sportreferent: Unterstützung und Förderung der Interessen der Studentenschaft im Rahmen
des allgemeinen Sportbetriebes und des freiwilligen Wettkampfsports.

„Verein für studentische Selbsthilfe e. V.<c: Dieser gemeinnützige Verein hat sich u. a. zum
Ziel gesetzt, unter dem Schlagwort „Aktion Krabbelstube" die Finanzierung und Unter-

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