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gust; 30. November; fällt einer die-
ser Tage auf Samstag oder Sonn-
tag, so ist der Markt Donnerstag
zuvor.
Muüllheim, Krämer- und Viehmarkt
den 12. Mai, und wenn dieser nicht
auf einen Dienstag fällt, wird er den
2. Dienstag hernach gehalten; der
2. Dienstag vor Simonis und Judä.
Muünchen: 1. Heilige 3 König; 2.
Jakobi.
Münzesheim: 1. Mai und Simon
Juda.
Muggensturm hält Vieh- und Krä-
mermarkt auf Margaretha.
Neckarbischofsheim, Jahrmärkte:
1. am 2. Montag nach Ostern; 2.
auf den Montag nach dem 3. Sonn-
tag im Oktober.
Neckarelz, Jahrmärkte: 1. am 1.
Pfingstdienstag; 2. den 1. Montag
nach Rochus.
Neckargemünd, Jahrmärkte: 1. am
Montag vor Fastnacht; 2. an Jo-
hanni; fällt Johanni auf einen Sam-
stag oder Sonntag, so wird der
Markt am nächsten Montag gehalten;
3. auf Catharina; fällt Catharina
auf einen Samstag oder Sonntag,
so wird derselbe am nächsten Mon-
tag gehalten. .
Neubreisach: 17. Jänner; 19. März.
Neuenburg: 1. Viehmärkte: Jedes-
mal an dem letzten Montag in den
Monaten Januar, Mai, Julius und
September. 2. Krämermärkte: Don-
nerstag nach Matthias, Donnerstag
var Pfingsten, Donnerst. nach Egidi
und Donnerstag nach Andreas.
Neustadt auf dem Schwarzwald, 1.
Montag nach Lätare; 2. Montag
vor Pfingsten; 3. Montag vor Si-
mon und Judas.
Neustadt: 16. Juli, 19. Oftober.
Nördlingen hält Meß: 1. den 1.
Sonntag nach Ostern; 2. 14 Tage
nach Pfingsten.
Nußloch: 1. Krämermarkt am Pfingst-
dienstag; 2. Hanf- und Krämermarkt
am Montag vor dem ersten Advents-
sonntag; jedoch wenn auf diesen Mon-
tag oder Sonntag Catharina fällt,
am Montag zuvor.
Nürnberg: 1. Heilige 3 König; 2.
Mittwoch nach Ostern, 3. Egidi.
Nürtingen: 1. Lichtmeß; 2. Bar-
tholomäus; 3. Dienstag nach Gallus.
Oberkirch, Krämermärkte: 1. Phi-
lipp und Jakob; 2. Laurentii; 3.
Nikolai. Fällt einer dieser Tage auf
Freitag, Samstag oder Sonntag, so
ist der Markt Mittwochs vorher. -
Viehmärkte: 1. Donnerstag in den
Mitfasten, d. i. Donnerstag nach
dem Sonntage Oculi; 2. Donnerstag
nach Michaeli.
Oberscheflenz, Vieh-, Tuch- und
"
Krämermarkt: Montag vor Kilian
und Montag vor Martini.
Oehringen: 1. Montag nach Invo-
cavit; 2. Ostermontag; 3. Pfingst-
montag; 4. Bartholomäus; 5. Simon
und Juda.
Offenburg: 1. Montag und Dien-
stag nach † Erfindung; 2. Montag
und Dienstag nach † Erhöhung.
Oppenau: 1. Johannis Baptist; 2.
Bartholomäus.
Oppenheim: 1. Dienstag nach Fa-
bian Sebastian 2. den 16. Juli.
Osterburken: 1. Sonntag nach Ki-
lian; 2. Sonntag nach Maria Em-
pfängniß.
Pforzheim, monatliche Viehmärkte:
jedesmal den 1. Montag in jedem
Monat; fällt ein Fest auf solchen
Tag, so wird der Viehmarkt Dien-
stag darauf gehalten. Krämermärkte:
1. den 2. Dienstag und Mittwoch
im März; 2. den 2. Dienstag und
Mittwoch im Juni; 3. den letzten
Dienstag und Mittwoch im Septem-
ber; 4. den 2. Dienstag und Mitt-
woch im Dezember.
Pfullendorf, Krämer- und Vieh-
märkte: 1. Montag nach Reminisc;
2. Montag nach Phil. und Jakobi;
3. Montag nach Bartholomäi; 4.
Montag nach Gallus; 5. Montag
nach Nikolai.
Pfullingen, 1. Donnerstag nach
Quasimodo; 2. Peter und Paul;
3. Donnerstag nach Mathäus; 4.
Sonntag nach oder an Elisabeth.
Philippsburg, 1. Dienstag vor der
Kreuzwoche; 2. Dienstag vor Sim.
und Juda, fällt auf einen dieser
Tage ein Feiertag, so ist der Markt
am folgenden Tag.
Rastatt hält zwei Krämermärkte:
1. auf Montag nach Georgi; fällt
Georgi auf einen Montag, so wird
der Markt am nämlichen Tage ge-
halten; 2. auf Montag nach Bar-
tholomäus; fällt Bartholomäus auf
einen Montag, so wird der Markt
erst den darauf folgenden Montag
abgehalten. 3 Vlehmärkte: den 1.
und 2. jedesmal den Tag nach dem
Krämermarkt, den 3. auf Cathari-
nentag, sollte dieser auf einen Sam-
stag oder Sonntag fallen, so wird
der Markt am darauf folgenden Mon-
tag abgehalten.
Radolphszell: 5. Juni.
Renchen: den 1. Mentag vor Fast-
nacht; 2. Montag nach Gallus.
Reutlingen: 1. Dienstag nach Re-
minifc.; 2. den 2. Dienstag nach
Galli.
Rheinbischofsheim: 1. Dienstag
vor Aschermittwoch; 2. Donnerstag
nach †+ Erhöhung; fällt aber †¼ Er-
höhung auf einen Donnerstag, so
wird der Jahrmarkt auf diesen Tag
gehalten.
Rothenburg am Neckar: 1. Mon-
tag 14. Tag vor Fastnacht; 2. Mon-
tag nach Trinitatis; 3. Montag nach
Allerheiligen.
Rottweil am Neckar, Vieh- und
Krämermärkte: 1. Donnerstag vor
Fastnacht; 2. 23. April; 3. Montag
vor Pfingsten; 4. 24. Juni, 5. 14.
September; 6. 18. Oktober.
St. Blasien auf dem Schwarzwald,
den 19. April, 11. November.
Säckingen, Waldstadt: 6. Maͤrz,
25. April, 14. September, 30. No-
vember; fällt einer dieser Tage auf
Sonntag, so wird der Markt Mon-
tag darauf gehalten. .
Schaffhausen: 1. den 25. Januar,
2. den 27. Mai, 3. den 25. August,
4. den 11. November.
Schopfheim: Dienstag vor der Fast-
nacht, Dienstag nach Pfingsten, Dien-
stag vor Luca, Dienstag nach Mi-
chaelis.
Schönau, Oberamts Heidelberg, Krä-
mermärkte: 1. Montag nach Oculi;
2. den 1. Montag im Oktober, 3.
den 18. November. Viehmärkte: 1.
den 1. Montag im März, 2. den
1. Montag im Mai, 3. den 2. Mon-
tag im Juni, 4. den 3. Montag im
Oktober.
Schriesheim bei Heidelberg, Vieh-
märkte: 1. den 1. Dienstag im März,
2. den letzten Dienstag im Juli, 3.
jedesmal vor dem letzten Dien-
stag im August, 4. den letzten Dien-
stag im Oktober. Die Krämermärkte
werden allezeit den Tag nach dem
Viehmarkt abgehalten.
Sinsheim, Krämermärkte: 1. auf
Joseph, 2. Montag nach Maria
Himmelfahrt, 3. Montag vor Mar-
tini. Viehmärkte: 1. Dienstag vor
Fastnacht, 2. den 2. Dienstag im
Mai, 3. Dienstag vor Egidi, 4.
Dienstag vor dem 1. Advent.
Stauffen, Stadt: 1. Dienstag in
der 1. Fastenwoche, 2. Dienstag in
der Kreuzwoche, 3. am Jakobitag,
4. Martinitag; fällt einer der 2
letztern auf Sonntag, so ist der Markt
Montag darauf.
St. Georgen bei Villingen: Vieh-
und Krämermärkte: 1. den 5. Mai,
2. am 1. Dienstag im Juni, 3. den
22. August, 4. den 11. Oktober;
fällt einer dieser Tage auf Freitag,
Samstag oder Sonntag, so wird der
Markt Dienstag darauf gehalten, 5.
Dienstag vor Palmtag.
Sankt Leon, Amts Philippsburg,
am 1sten Dienstag nach Allerheil.
Stetten am kalten Markt, Vieh-
und Krämermärkte: der 1. am Dien-
stag uach Josephs-Tag; der 2. am
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