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Ministers, dass u. A. auch die Büchersammlung als Schulbibliothek durchaus nicht zweckmässig,
der Apparat für den mathematischen, physikalischen und geographischen Unterricht zu ergänzen
sei u. s. w. sub 5 ein Verzeichnis der nöthigen mathematischen, physikalischen und chemischen (!)
Apparate, Kostenberechnung derselben und Auswertung einer jährlichen Summe zur gelegentlichen
Beschaffung der noch fehlenden und in der Folge nöthig werdenden Werkzeuge, sub 6 aber
Vorschläge verlangt, wie die vorhandene Büchersammlung nach und nach zur Schulbibliothek
einzurichten sei: letzteres mit der Anerkennung, dass auch die werthvollen Klassiker-Ausgaben,
die für Geschichte und ältere deutsche Sprache wichtigen "Werke, sowie die alten Drucke und
Handschriften für Lehrer und Schüler nützlich seien, um eine durch Anschauung lebendiger
gewordene Bücherkenntnis zu erhalten; — aber doch mit der Massgabe, einiges davon zu versteigern
und Vorsehläge zur Bildung eines besonderen Bibliothekfonds zu machen1'). Der Ephorus
und Superintendent M. Oehler, welcher unter dem 1. Mai 1818 an den Landrath von Uslar zur
Sache berichtete, berechnete zunächst für den physikalischen Apparat, welchem sein besonderes
Interesse galt, den Bedarf auf 91 Thaler, freilich mit dem Hinzufügen : „Einen Fond zur Anschaffung
dieser Instrumente weiss ich nicht anzugeben". So wurde denn auch dies Bedürfnis erst spät und nur
schrill weise befriedigt, zumal da es in der That noch für nöthigeres zu sorgen gab10). Hinsichtlich der
Bibliothek wollte der Ephorus mit dem Conreetor und einigen anderen Lehrern es übernehmen,
die für die Schule ganz untauglichen und werthiosen Bücher auszuscheiden, um dadurch Raum
für bessere Bücher durch Verkauf jener vielleicht auch einen kleinen Zuschuss an Geld zu
gewinnen. Dagegen sprach er sich mit Entschiedenheit wider den (übrigens auch nicht ausdrücklich
intendirten) Verkauf der schönen alten Ausgaben aus, auch darum weil sie theils
Privatvermächtnisse seien theils als Zierden der Bibliothek wohl ihren Platz verdienten. Landrath
von Uslar wollte sich über den Fortgang der Aussonderung, welche je nur nach und nach
geschehen konnte, Bericht erstatten lassen, meinte aber auch seinerseits, dass auf einen beträchtlichen
Erlös nicht zu rechnen sei, „sodass der daraus zu bildende Bibliothekfonds sehr unzulänglich
ausfallen möchte". Wohl aber verwies er schon 1818 auf die von dem liector Walch der
Schule vermachte Bibliothek, welche demnächst dem Desiderio um vieles abhelfen werde, regte
seinerseits an, jedes Abiturientenzeugnis mit 12 Gr. für die Bibliothek bezahlen zu lassen und
brachte auch früher gethane Vorschläge in Erinnerung, durch Einsammlung freiwilliger Beiträge
„bey den im Hennebergschen angestellt werdenden Staatsdienern" und durch die Abgabe von
Exemplaren „der in den hiesigen Druckereyen für auswärtige Verleger gedruckten Bücher" die
Bibliothek vermehren zu helfen: Vorschläge, welche freilich aus unbekannten Gründen niemals
zum Vollzug gebracht worden seien19). Die Vorschläge hatten wie alle übrigen Anträge für das
Gymnasium nicht unmittelbar Erfolg: noch am 4. Juni 1820 sah sich Landrath von Uslar
bewogen, an die Pläne von 1818 wieder zu erinnern. Kein Wunder, da im Gegentheil noch
im Jahre 1821 von einer Auflösung des Gymnasiums die Rede war, weil besonders die Pension
i rang des alten liector Walch Schwierigkeiten machte-0). Erst als der Rücktritt von
Walch gesichert war, wurde unter dem 29. December 1821 von der Königl. Regierung zu
17j In dem Etats-Entwurf vorn 24. April 1818 waren für den Zweck nur die 31 fl. 15 gr. lOb/2 PI.
vom Daulingschen Legat nachzuweisen, aber auch diese wegen des langen Lebens der ersten Nutzniesserin
noch immer nicht ganghar.
Am 6. Mai 1818 musstc der Ephorus die Anfertigung von neuen Tafeln mit dazu gehörigen
..damit die Schüler bequemer nachschreiben können, was sie bisher meistens auf den
Kuieen zum Machtheil der Gesundheit zu thuen genöthigt waren".
,19) Acten der Landräthl. Registratur de ao. 1818. Loc, VIII. 13. 13. Auf die letzten Vorschlage
bezieht sich vermuthlich auch die oben aus Walchs Programm von 1802 angeführte Bemerkung.
20) Vorstellungen des Magistrats zu Schleusingen und des Magistrats zu Suhl, gleichzeitig vom
24. Mai 1821, a. a. 0.
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