Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., A 6175
Weicker, Gustav
Nachricht über die Geschichte der Bibliothek des Hennebergischen Gymnasiums zu Schleusingen
Meiningen, 1878
Seite: 14
(PDF, 4 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Alte Drucke und Autorensammlungen

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/weicker1878/0018
Erfurt auf das nächste Vierteljahr ein Einrichtungsplan für das Gymnasium zugesagt, welcher von
Ostern 1822 ab gelten sollte. Und annähernd gleichzeitig trat die erste Hülfe für die Bibliothek
ein, wenn auch zunächst nicht von Seiten der Staatsbehörden.

Durch den Tod des hochbetagten Walch wurde 1822 die Aussicht auf Erlangung
seiner Bibliothek wenigstens näher gerückt: die sofortige Uebernahme durch den Conrector
M. Schmidt konnte allerdings schon darum nicht erfolgen, weil dieser inzwischen von Schiensingen
versetzt war. Aber bald darauf muss auch die JNutzniesserin des Dauling'schen Legates
verstorben sein; Anfang 1825 wurde von Seiten der Regierung die Verwendung desselben für
das Gymnasium angeregt, und ein Antrag des Ephorus M. Oehler, weicher dasselbe zunächst
wieder für den mathematisch-physicalischen Apparat verwenden wollte, nach dem Testamente
abgelehnt, vielmehr die Anschaffung von Karten und Büchern (darunter Beckers Weltgeschichte)
befohlen. Ebenso wurde 1826 die Beschaffung von Ciceros "Werken in der Ausgabe von
Schütz aus diesem Legate' nicht genehmigt, da dieselben „in eine landschaftliche Bibliothek,
deren Gründung der Stifter beabsichtigt, nicht gehörtendafür wurde der historische Atlas von
Kruse angeschafft21). Das Legat selbst, dessen Zinsabwurf in den Verhandlungen von 1825
und 1826 auf 28 Rthlr. 15 gr. lA[-i Pf. berechnet war, erscheint im Etat für 1813/32 mit
24 Rthlr. 19 gr. 5:!/4 Pf. Zinsertrag und 1833/35 mit 26 Rhlr. 11 gr. 7 3 4 Pf., wovon nach
Abzug von je 5 11. = 4 Rthlr. 5 gr. Zuschlag zum Capital und 2 fl. = 1 Rthlr. 20 gr. Verwaltungskosten
(jetzt mit 5 M. in der feststehenden Besoldung des Landschulkasten-Verwalters
enthalten) der Best mit bzw. 18 Rthlr. 24 gr. 53/4 Pf. und 20 Ethlr. 16 gr. 73/4 Pf. für die
Schnl-Bibliothek ausgeworfen ist. In den folgenden Jahren ist der Betrag anscheinend wiederholt
für allgemeine Schulbeclürfnisse absorbirt worden (s. unten). Seit der Begulirung des
Legatenfonds, welche nach der Auseinandersetzung mit Meiningen (im Jahre 1843) erfolgte, ist
das Legat mit dem festen Betrage von 22 Rthlr. 20 gr. in den Etat eingestellt und nach
Abzug der Kosten mit dem Restbetrage für die Bibliothek, und zwar zu Zeiten, z. B. im Etat
für 18::17/5 9 — wie es scheint, misbräuchlich — für die Schülerbibliothek, in der Regel aber für
die Schulbibliothek ausgewiesen, welche zur Sicherung gegen ähnliche Verwechselungen in
neuerer Zeit, mindestens seit 1866, amtlich Gymnasial-Bibliothek genannt wird. Die specielle
Bestimmung des Legates für eine „landschaftliche Bibliothek", welche nach der Resolution der
K. Regierung zu Erfurt vom 22. April 1826 angenommen werden mnss, ist in den Etats von
vorn herein nicht ersichtlich gemacht.22)

Seit 1827 werden, wie oben hinsichtlich der Bibliothek berührt ist, auch die Legate
aus der "Walch'sclicn Nachlassmass e als gangbar erwähnt. Der Erlös aus dem Nachlasse
stellte sich auf 1250 Rthlr., der Zinsabwurf wurde 1827 ff. auf 50 Rthlr. berechnet, seit der
Regulirung ist er mit 45 Rthlr. fest eingestellt. Bestimmt war der Zinsertrag nach dem Testamente
von 1808 „zu Belohnungen für Gymnasiasten, welche sich durch Fleiss und gutes Betragen
zugleich vorzüglich auszeichnen; ingleichen zu Unterstützung kranker Schüler, welche verwaiset
oder überhaupt arm und hülflos sind, und zu Anschaffung nützlicher Instrumente für das Gymnasium
" ohne specielle Bestimmung der Antheile, nach dem Testamente von 1817 „zu 2/s unter
•die Schul-Collegen, wegen ihrer schlechten Besoldungen, zu deren Verbesserung keine Hofnung
ist, und ljz unter die Chor- und Brodschüler, in mehreren Terminen". Im Jahre 1827 sollten
nach dem erstgedachten Testamente 10 Rthlr. zu Bücherprämien, 16 Rthlr. für kranke Schüler
und 24 Rthlr. für Instrumente verwendet werden. Im Etat für 1830/32 ist umgekehrt nach dem
letzten Testamente disponirt, 1833/35 aber auf die Bestimmungen von 1827 zurückgegriffen worden.
In den folgenden Jahren war dieses Legat wie das Dauling'sche eine Zeit lang für allgemeine

21) a. a. O. Vol. II.

—) Acta, die Aufstellung des Etats für den gemeinschaftlichen Landschulkästen betr., No. 24.
vol. I. de a. 1829 ff.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/weicker1878/0018