Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
1.1907/8
Seite: 237
(PDF, 135 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1907/0240
- 237 —

Übereinstimmung der beiden Beschreibungen der Hellseher bestehen, die
unbedingt auf eine Identität des Gesehenen schließen lassen.

Wer das Geistwesen gewesen ist, ist hier eine nebensächliche Frage.
Die Hauptsache ist die, wie erklärt man die Übereinstimmung der Aussagen
?

Irgend eine Vorausbesprechung, eine Übereinkunft der beiden Hellseher
ist ausgeschlossen; also ein Betrug kann unmöglich beabsichtigt
sein. Es ist hier auch nicht bekannt, daß Petzold sich irgend wie um
die Aussage des vor ihm anwesenden Peters gekümmert hätte.

Gedankenübertragung ist ebenfalls ausgeschlossen, da, wie schon
erwähnt, der Berichterstatter sich bei der 2. Sitzung gar nicht im geringsten
der Vorgänge der ersten Sitzung erinnerte.

Es bleibt somit als Erklärung für die auffallenden Entsprechungen
nur die Annahme übrig, daß die beiden Hellseher wirklich ein solches
Geistwesen gesehen haben, wie sie beschreiben, und daß es beide Male
dasselbe gewesen ist, gibt wohl die Ubereinstimmung der Beschreibung
genugsam zu erkennen. Ein bloßer Zufall kann das unmöglich sein. Da
dieser ausgeschlossen ist, müssen wir also in der Tat auf die Identität
des Sehens desselben Geistwesens schließen und mithin auch die Tatsache
des Sehens überhaupt anerkennen.

Wenn nun jemand die Letztere leugnen wollte, könnte er doch
höchstens die durchaus unwahrscheinliche Annahme annehmen, daß ein
Betrug von beiden oder einem derselben ausgeführt worden ist, oder
eben die andere, daß eine Gedankenübertragung stattgefunden hat. Etwas
drittes ist mir unerfindlich. Da diese beiden Erklärungen aber nach dem
ganzen Vorgang ausgeschlossen sind, bleibt meines Erachtens nur die
Anerkennung eines wirklichen Hellsehens übrig. Und wenn dieses feststeht
, dann ist damit auch zugegeben, daß etwas objektiv Reales vorhanden
gewesen sein muß, d. h. eine für beide Medien gleichmäßig
sichtbare Erscheinung. Sollten aber noch andere Möglichkeiten der
Erklärung vorhanden sein, dann wäre der Verfasser für deren Mitteilung
dankbar. Die Zweifelsüchtigen mögen daran ihre Kräfte probieren.

15. Der yistrallrib des Renschen.

Von E. W. Dobberkau in Schirgiswalde.

(Schluß.)

Nach den Beobachtungen von Hellsehern also trennt sich beim
Tode der astrale Mensch endgültig von seinem irdischen Leibe und betritt
damit die weiten Gebiete des Jenseits, da er ja dann unsere gemeinsame
Welt mit anderen Sinnesorganen anschaut, als wir irdische Menschen.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1907/0240