Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
1.1907/8
Seite: 367
(PDF, 135 MB)
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Leichnam ein Geldstück mitzugeben, angeblich damit Charon seinen
Lohn bekomme und die Seele über den Acheron hinüberführe. Dieser
Sitte der Beigabe verdanken wir zahlreiche Funde von Waffen, Töpfen,
Schmucksachen, aus denen wir uns ein ziemliches Bild von der Kultur
der Vorzeit machen können.

Das Verbrennen der Leichname fand erst bei dem Beginn der
historischen Zeit Eingang und drang nie ganz durch. In jener Zeit
der kriegerischen Züge kamen dann auch die blutigen Totenopfer auf,
mit denen man die Gestorbenen zu ehren und ihnen ein ruhiges Weiterleben
im Jenseits zu erkaufen hoffte. Das Leibroß wurde geschlachtet
und mit verbrannt Den Fürsten und Herrschern folgten auf dieselbe
grausame Weise sogar die Witwen, Sklaven und besiegte Gefangene mit
in den Tod, einzelne von diesen taten es sogar freiwillig und die Witwenverbrennung
ist bis vor wenigen Jahrzehnten noch in Indien vorgekommen.
Wir können uns das Fortbestehen dieser grausigen Sitte nur dadurch
erklären, daß der Tod nicht etwa als ein furchtbares schmerzvolles Leid,
sondern als ein Übergang in ein weiteres Leben angesehen wurde, ein
Leben, in welchem man mit den kurz zuvor Gestorbenen wieder zusammen
sein konnte.

Schon bei den Indogermanen war es Sitte, an die Totenfeier ein
Mahl anzuschließen, wie es teilweise heut noch üblich ist, besonders bei
der reichen Landbevölkerung. Bei den alten Preußen veranstaltete man
nach dem Mahl einen Wettlauf, bei welchem die ganze Habe des Verstorbenen
als Preis ausgesetzt wurde. Man glaubte, daß nach dem Tode
kein Mensch Macht über das Eigentum eines Gestorbenen habe, es verbleibt
gewissermaßen dem Toten. Es spricht sich darin eine weitgehende
Verachtung der irdischen Güter aus, die heute fast phantastisch erscheint,
aber doch auch bereits wieder Anhänger gefunden hat, indem einzelne
Anhänger der neuen amerikanischen Idealphilosophie auch die Hinterlassung
von Vermögen bei den Toten gewissermaßen als Unrecht bezeichnet
haben. Hirt schreibt als Ergebnis der Erörterungen über den
Totenkuit der Indogermanen: „Alle diese Dinge erweisen für große Gebiete
Europas den Glauben an das Fortleben der Seele, an ein Fortleben
unter gleichen Verhältnissen wie auf Erden, und wenn wir
diese Auffassung auch bei anderen Völkern antreffen, so hat sie doch
kaum irgendwo anders so tief und vielseitig in das Leben eingegriffen
wie bei den Indogermanen".

Wenn hier noch davon die Rede ist, daß man sich das Weiterleben
nach dem Tode unter ähnlichen Verhältnissen vorstellte, wie das irdische
Leben, so brauche ich zum Belege dafür nur an den Glauben der alten
Germanen an die Walhalla, an die griechische Sage von der Insel der
Seligen, vom Elysium zu erinnern, die durch die Dichter allgemein bekannt
geworden sind. Doch verlohnt es sich an die Übereinstimmung
der Anschauungen zu erinnern, die darin liegt, daß die alten Germanen


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