Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
1.1907/8
Seite: 573
(PDF, 135 MB)
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den ein Haufen Reisig und im Viereck geschlichtete Holzstücke umgaben
, wollte mit den übrigen Zurüstungen nicht recht übereinstimmen.
Rund herum die Anzeichen für ein Freudenfest und in der Mitte das
Werkzeug eines qualvollen Todes.

Welche Scheußlichkeit sollte hier begangen werden? Der Felsensteiner
wußte es bereits durch seine Kundschafter, und die beiden Freunde
ahnten es und konnten nur schwer ihre Aufregung bemeistern. Hätten
sie aber noch gewußt, was dem Feisensteiner von seinen Boten noch
weiter berichtet worden war, sie wären nicht mehr zu halten gewesen
und hätten sich tollkühn in ihr Verderben gestürzt. In der Burg hatte
nämlich das schreckliche Drama schon begonnen. Als sowohl der
Bote wie auch der Magister nicht mehr zurückkamen, nahm man an,
der Letztere sei gewarnt worden und halte sich versteckt, um wenigstens
sein Leben zu retten, wennschon sein Kind verloren war. Damit man
sich wenigstens an einem Opfer die Rache kühlen konnte, beschloß
man der durch die Erschütterungen und den Kerkeraufenthalt ohnedies
bedenklich geschwächten Elsbeth den Prozeß zu machen. Das Mädchen
war standhaft und verneinte die ihr von den Richtern gestellten und in
ihrem Wesen so bizarren und lächerlichen, in ihren Folgen aber so
schrecklichen Fragen. Erst die wahnsinnigen Schmerzen der Folter entlockten
ihr ein Geständnis, das es in seiner Unschuld gar nicht einmal
begriff. Der Tod auf dem Scheiterhaufen — die Einäscherung bei
gehendem Atem, wie sich die Juristen der damaligen Zeit ausdrückten —
war das barbarische Urteil, welches diesem „Geständnis" folgte. Mit
dämonischer Freude hatte die Gräfin das Urteil unterzeichnet, wußte sie
doch damit das Herz des Magisters auf den Tod zu treffen. Diese
teuflische Freude wurde* ihr nur dadurch ein wenig getrübt, daß es
nicht gelungen war des Magisters habhaft zu werden — sein qualvolles
Ende mit anzusehen, wäre ihr Seligkeit gewesen.

Zwei Tage nach dem Urteilsspruch sollte der Vollzug desselben
stattfinden. Diese beiden Tage wurden noch nach Kräften ausgenützt,
damit das Opfer durch alle nur möglichen geistigen Martern der „Hölle"
entrissen werde. Für Elsbeth hatten diese fortgesetzten Quälereien die
wohltuende Folge, daß sie in einen Zustand vollster Apathie geriet,
welcher ihr das Fürchterliche ihrer Lage nicht recht zum Bewußtsein
kommen ließ. Dieser apathische Zustand hatte ihr auch das Schmerzgefühl
so sehr abgestumpft, daß sie, obwohl ihre Glieder gebrochen
und über und über mit wunden Stellen bedeckt waren, doch keinen
Laut des Schmerzes äußerte und geduldig die Rohheiten des Henkers
ertrug, welchen sie auch noch nach dem Urteilsspruch ausgesetzt war.
Sie hatte nur einen Schmerz in der Seele und der brannte sie wie
Feuer: die Sehnsucht nach ihrem Vater. Sie fürchtete das Sterben nicht,
mit ihrem geschändeten, verunstalteten Körper hätte sie nicht mehr
lange leben können, das fühlte sie, aber noch einmal vor ihrem Tode


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