Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
4.1910/11
Seite: 371
(PDF, 173 MB)
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getan. Der Vortrag entbehrte einer jeden Logik. Die Verneinung blieb nur in
ihrer Inkonsequenz konsequent. Eine Diskussion sollte sich diesem Vortrage anschließen
. In meinem abnormen Seelenzustande spannte ich, mir das Interessanteste
nicht entgehen zu lassen. Doch umsonst, die Wechselwirkung blieb aus. Kein
Frei- noch anderer Denker meldete sich zum Wort — weder pro noch*kontra.
Wie, wenn man sie nach dieser scheinbaren Latentheit ihres Geistes, der in seiner
Entzündungsfähigkeit vollständig zu versagen schien, beurteilte? Man könnte diesen
interessanten Fall auch zu einem verunglückten Experiment zählen, worauf man als
Gegner Triumphe aufbaut, würden wir uns nicht mit anderen Waffen Siege der
Freiheit errungen haben. Frances C. Boyle (Mainz).

Aufenthalt unbekannt. In Laibach starb kürzlich ein sonst guter
Christ namens Ivan Tosti, der jedoch mit einer schweren Sünde beladen ins Jenseits
pilgerte: er vergaß, seine Bierrechnung zu bezahlen. Das Vergehen war umso
schwerer, als er nicht nur das Bier, das er selbst getrunken hatte, unbezahlt ließ,
sondern auch den Gerstensaft, den die andern hinter die Binde gegossen hatten. Er
war nämlich Gastwirt. Als die Brauerei ihre Schuld im Klagewege von dem Nachlaß
forderte, bekam das k. k. Bezirksgericht Laibach Gewissensbisse: Ist Tosti im Himmel,
in der Hölle oder im Fegefeuer? Da es selbst diese Frage nicht zu beantworten
wagte, veröffentlichte es ein „Edikt" in der amtlichen „Laibacher Zeitung" vom 25. d.,
das mit folgenden Worten beginnt:

Wider den Nachlaß des verstorbenen Ivan Tosti, Gastwirt in Laibach,
dessen Aufenthalt unbekannt ist, wurde bei dem k. k. Bezirksgsgerichte in
Laibach von Brüder Peininghaus in Graz wegen 261 K 25 h eine Klage eingebracht
.

Hoffentlich gelingt es in der anberaumten Tagsatzung, den Geist des Dahingeschiedenen
zu zitieren, damit er Aufschluß über seinen Aufenthalt gibt, was gewiß
für alle im Zahlen säumige Zecher von größtem Interesse wäre.

(Grazer Tagblatt.)

Die Teufelsanbeter und der Kreis. Merkwürdige Beobachtungen hat ein
xMitarbeiter der „Depeche Ottomane" (einer Zeitung, die in Konstantinopel erscheint)
in der Nähe von Mossul bei der halb christlichen Sekte der Dschesiidi (Teufelsanbeter
) gemacht. Unter diesen „Teufelsanbetern" gibr es nämlich solche, auf die ein
Kreis eine merkwürdige Wirkung ausübt. „Ich wollte es zuerst gar nicht glauben",
so heißt es in der Erzählung des Berichterstatters, „so seltsam schien mir die Sache,
aber ich habe ihre Richtigkeit mit eigenen Augen gesehen. Ein Teufelsanbeter, der
in einen Kreis eingeschlossen ist, kann sich allein nicht daraus befreien. Er bleibt
darin, bis der Kreis irgendwie zerstört wird, Zur Herstellung dieses seltsamen
Bannkreises genügt bereits ein Strich respektive Kreis, den man in den Sand
zeichnet. Zwar unterliegen nicht alle Teufelsanbeter dieser Bannkreiswirkung, aber
Menschen, die derselben unterliegen, gibt es nirgends anders als bei ihnen."

Selbstverständlich erklärt der obgenannte Berichterstatter dies lediglich als
„Suggestionswirkung." Es ist aber fraglich, ob nicht andere magische Einflüsse dabei
im Spiel sind; die Kraft der magischen Figuren speziell auf dämonische Naturen
ist wohl zu wenig wissenschaftlich erforscht, um ohne weiters eine bindende Erklärung
abzugeben. Immerhin ist die beobachtete Tatsache vom okkulten Standpunkt
sehr bemerkenswert. In allen Zaubergeschichten begegnen wir der Anwendung
eines ähnlichen Bannkreises.

Der Sinn des Lebens. Geheimrat Dr. Rudolf Eucken, Professor an der
Universität in Jena, hielt kürzlich in der Wiener Urania vor einem andächtig
lauschenden, vollbesetzten Auditorium einen Vortrag, der, höchst pessimistisch be-


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