Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
5.1911/12
Seite: 14
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ist in der Gegend von Dholpur ganz bekannt. Den Bewohnern der
beiden Orte — des Schauplatzes seines vormaligen Lebens und des
seines diesmaligen — sind all diese Dinge ganz geläufig. Durch die
Aussagen der dabei in Betracht kommenden Personen wird die Wahrheit
des hier Mitgeteilten bezeugt.

Ein weiterer Fall der Art, der mir zu Ohren gekommen ist, spielt
in dem Dorf Beelpura, im Distrikt Torghar (Staat Gwalior). Hierbei
handelt es sich um einen Brahmanen, der in einem Familienstreit durch
einen Flintenschuß getötet wurde, also um einen schmählichen Mord.
Wie es den Anschein hat, hat sich dieser so ums Leben gekommene
Brahmane nach einiger Zeit in demselben Dorf wieder verkörpert, wo er
jetzt als Thakur Gulab Singh lebt. Dieser Thakur sprach während seiner
Knabenzeit oft von seinem vormaligen Leben als Brahmane und erzählte,
unter welchen Umständen er damals ums Leben gekommen sei. Als er
dann älter wurde, trieb ihn die Rachelust dazu, beim Kriminalgerichtshof
des Distrikts gegen seine einstmaligen Mörder Klage zu erheben und es
kam auch wirklich zu einer regelrechten Gerichtsverhandlung. Da nun
das Verbrechen an einer Person begangen worden war, die der Kläger
in seinem vormaligen Leben gewesen zu sein zwar behauptete — eine
Behauptung, für die er aber einen handgreiflichen Beweis, wie ihn eben
ein Gerichtshof verlangt, nicht beizubringen imstande war, — so wurde
die Klage abgewiesen. Das Protokoll über diese Gerichtsverhandlung
soll sich noch heute unter den Akten des Distriktsgerichts in Pergano
befinden. *)

Ein anderer auf Seelenwanderung hinweisender Fall, der von einem
verstorbenen Vize-Polizeiinspektor aus Dhalpur berichtet wurde, betrifft
dessen Schwägerin, die vor einigen Jahren gestorbene Frau seines älteren
Bruders. Nicht lange, nachdem diese Frau gestorben war, wurde in der
Familie ihres Sohnes ein Mädchen geboren, das äußerlich mit der Verstorbenen
große Aehnlichkeit hatte. Solange dieses Mädchen klein war,
redete es oft von seinem früheren Leben, wollte auch alle Personen
wiedererkennen, die ihm in jenem Leben näher getreten waren. Es
fühlte sich immer befangen, wenn sein Großvater — der Bruder des
Polizeiinspektors zugegen war, der — wie es behauptete — in jenem
früheren Leben sein Gatte gewesen sein soll. Die Speisen, für die es
in jenem Leben eine besondere Vorliebe gehabt hatte, waren ihm auch
jetzt noch die liebsten und besonders war es auf den Tabak aus, dem
es in seinem früheren Leben sehr zugetan gewesen sein soll. Heute zählt
dieses Mädchen 7 Jahre und lebt in Agra. Auch in diesem Fall soll
der zwischen Tod und neuer Geburt liegende Zeitraum nur kurz gewesen

*) In Deutschland würde man einen solchen Kläger vor Gericht nicht bloß abweisen
, sondern man würde ihn vermutlich zunächst einer Irrenanstalt zur Beobachtung
übergeben.


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