Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
5.1911/12
Seite: 309
(PDF, 169 MB)
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Okkulte Umschau.















Ist der Nordpol bereits entdeckt? Am 9. August d. J. reichten die geographischen
Gesellschaften von New-York, Philadelphia und St. Louis gemeinschaftlich in
New-York Klage gegen die Nordpolfahrer P e a r y und Dr. Cook auf Rückzahlung
der erhaltenen Beiträge, Unterstützungen und Honorare ein, mit der Begründung,
daß nunmehr Nachforschungen in Grönland ergeben hätten, daß sowohl Peary als
auch Doktor Cook unwahre Angaben zur Erreichung von Vermögensvorteilen
gemacht haben. Also scheint jener Spaßvogel Recht zu behalten, daß die Welt
eines Tages durch nachstehendes Telegramm erschüttert würde: „Ich bin noch
gar nicht entdeckt, beide sind Schwindler. — Verachtungsvollst Der Nordpol."

Die „Hexe** vom Türnauergraben. Vor dem Bezirksgericht in Frohn-
leiten bei Graz fand am 7. August 1911 ein interessanter Gerichtsfall seine Entscheidung
, der natürlich im Spiegel unserer aufgeklärten Zeitungen als Beweis dafür
gilt, welch „mittelalterlicher Aberglaube" unser Landvolk noch zum großen Teile
umfangen hält. Unsere Leser — namentlich solche, welche eigene okkulte Erfahrungen
unangenehmer Art bereits erlebt haben — dürften wahrscheinlich über
diesen „interessanten Gerichtsfall" anders urteilen. Da wir aber die Sache, um die
es sich hier handelt, nicht aus eigener Einsichtnahme kennen, so wollen wir nur das
berichten, was darüber durch die Gerichtsverhandlung in Frohnleiten im Wege der
Tageszeitungen in die Öffentlichkeit drang: „Die Besitzerin Klara Kaltenegger,
vulgo Sandrieglerin, im Türnauergraben gilt weit und breit im Lande (Steiermark)
als berüchtigte Zauberin und Hexe. Die unglaublichsten Künste und Zaubereien
werden von ihr erzählt. So will jemand die Sandrieglerin einmal in ihrem Stalle
beobachtet haben, wie sie an einem Strick, der mitten im Stall herunterhing, molk,
„daß der Rahm nur so wegg'spritzt hat". Die Sandrieglerin ist also der allgemeinen
Meinung nach unzweifelhaft eine „Hexe", die mit den bösen Künsten sehr
gut vertraut ist. Sie zaubert anderen Leuten die Milch und den ganzen Wohlstand
aus dem Hause in ihr eigenes Heim. Am meisten scheint sie es auf die Besitzerin
Cäciiie Deutsch abgesehen zu haben, die sich dadurch schwer geschädigt fühlt.
Ihr hat sie schon so viel weggezaubert, daß sie von ihren zwei Kühen nur mehr
einen halben Liter Milch täglich bekommt. Wenn die Sandrieglerin über ihre Felder
ging, war das ganze Futter weggemäht und verschwand in den Stall der Hexe. Da
ereignete es sich vor kurzem, daß die Deutsch die Kaltenegger wieder auf ihren
Feldern antraf. „Da geh net drüber, du hast mir schon einmal das ganze Futter
weggezaubert, du tatst es mir heut a wieder," rief sie ihr zu, und da die Sandrieglerin
nicht gleich verschwand, ließ sie ihre Wut an der Hexe durch eine gehörige Tracht
Stockhiebe aus. Deshalb stand sie nun am 7. August d. J. vor dem Bezirksrichter
Eisenberger wegen Vergehens gegen den § 411. Die Angeklagte gab die Mißhandlung
der Sandrieglerin unumwunden zu, erklärte sich aber für unschuldig. Die
Sandrieglerin habe sie unglücklich gemacht, sie habe ein Kindsbein, daß ihr Zauberkraft
verleihe, und damit verhexe sie alles so, daß nur sie Milch, schönes Futter
usw. habe. Alle Einwendungen des Richters nützten nichts, die Angeklagte von
ihrem Glauben an die Zauberkraft der Kaltenegger abzubringen. Schließlich verurteilte
sie der Richter zu drei Tagen Arrests, die sie nach langem hin und her annahm
. Aber die Sandrieglerin mußte ihr noch das Versprechen geben, daß sie
ihr nichts mehr anhaben werde." —

Soweit der Bericht der Tagesblätter. Es sei uns nun gestattet, einige ganz
allgemeine Bemerkungen zu machen. Wir geben zu, daß ein Richter — der von


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