Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
7.1913/14
Seite: 95
(PDF, 170 MB)
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sie so sehr durchgearbeitet, daß wir das, was von den alten RecMsge-
lehrten anfangs in einem kurzen Aufsatz behandelt worden ist, jetzt in
einem vollständigen Schriftwerk zusammengestellt besitzen, und daß das,
was von jenen stückweise erwähnt ist, jetzt in einer umfassenden Bearbeitung
vorliegt. Sicher ist, daß zu der lebendigen Darstellung der Jurisprudenz
vor allen Dingen aber die öffentlichen Disputationen das meiste
beigetragen haben; in diesen pflegen bekanntlich nach der schon sehr
alten Sitte der Akademien die besonderen Rechtfälle, Rechtsgeschäfte,
Gesetze und Streitfragen (Kontroversen) erörtert und besprochen zu
werden. Dieses Verfahren aber hat dahin geführt, daß die Zahl der
juristischen Disputationen einen solchen Umfang angenommen, daß man
heutzutage, wenn man einmal ein Thema zur öffentlichen Diskussion
stellen soll und denselben Kohl nicht zweimal gekocht auftischen will,
aufs sorgfälltigste nachforschen muß, ob nicht vielleicht schon längst
von jemand anders die vorzulegende Materie behandelt worden ist. Dies
habe ich mir auch jetzt zur Sorge gereichen lassen, und sehr zu meinem
Glück. Denn als ich die für die Inaugural-Prüfung bestimmte Materie zu
bearbeiten angefangen hatte, merkte ich, daß etwas übersehen worden
war: Von einem Freunde ist wider Erwarten vor mehreren Jahren eine
Disputation über denselben Gegenstand gehalten und nach ganz derselben
Methode verfaßt worden. Ich änderte also gleich meinen Entschluß, ließ
das erste Thema fallen und wählte von den vielen, die mir dann in den
Sinn kamen, die vorliegende Materie: »Ueber Gespenster Recht« aus, die
zwar etwas sehr eigenartig ist, aber, wie ich hoffe, doch nicht ganz unnütz
. Denn je seltener in den Sammlungen des bürgerlichen Rechts die
Erwähnung von Gespenstern vorkommt, um so mehr hielt ich es für die
Allgemeinheit vorteilhaft, *wenn ich das, was beinahe Tag für Tag die
Praxis erheischt, hier einmal kurz besprechen würde, allerdings mehr auf
Vernunftsgründe gestützt, als mit Zitaten der Doktoren gespickt, die ja
doch immer von einander abweichen. Daraus erhellt zugleich, daß dieser
Stoff doch wohl nicht so spröde ist, wie er etwa auf den ersten Blick
erscheint, ja daß er vielleicht sogar mehr Wert hat als jene Spitzfindigkeiten
, welche einige mit vieler Mühe und Not ohne jede Hingabe an
das Thema bisweilen aus dem alten Recht (dem römischen sowohl wie
dem Justinianischen) heraustifteln und vorlegen; denn durch diese wird
ja weder der Ruhm Gottes noch das Wohl unseres Staates wesentlich
gefördert, wie ich glaube. Uebrigens konnte ich wegen der beschränkten
Zeit und infolge anderer Hindernisse an dieser Stelle nicht ausführlicher
sein; indessen wird sich, wenn Gott mir Gesundheit und Kraft verleiht,
vielleicht einmal Gelegenheit bieten, die Arbeit wieder zur Hand zu nehmen.

§ 1. Wie der höchste Schöpfer der Dinge von Anfang an alles dem
Menschen zuliebe in unnachahmlicher Güte und Mannigfaltigkeit geschaffen
hatte, sodaß es auf dem soeben ganz neu erstandenen Erdkreis
nichts gab, an dem sich der Mensch nicht von ganzem Herzen und sichtlich


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