Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
10.1916/17
Seite: 42
(PDF, 124 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1916/0046
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Mann war; er hat durch seine Vorträge bewiesen, daß er dem Okkultismus sowohl
in der Beherrschung des Tatsachenmaterials als auch in dessen philosophischen
Durchdringung und Einschätzung keineswegs gewachsen ist Einen erneuten Beweis
hierfür gaben wieder seine Berichte über den „Spuk in Oels".

Nun hatte ein im Okkultismus wohlunterrichteter Leser der „Psych.-Studien"
aus Breslau es auf sich genommen, der Sache auf den Grund zu gehen. Leider
kam er aber zu spät; denn inzwischen hatte der genannte Herr Fenske den durch die
Bearbeitung des Rothe-Prozesses bekannt gewordenen Rechtsanwalt Dr. Erich
B o h n als „Sachverständigen" zurate gezogen, und nun wollte er mit keinem andern
mehr in der peinlichen Angelegenheit zu tun haben. Herr Dr. Bohn hat nun zwar,
wie den „Psych.-Studien" gemeldet wurde, nach wochenlangen gründlichen Untersuchungen
ein interessantes Material zusammengestellt; er kann aber jetzt noch
nichts davon veröffentlichen, weil er sonst gegen den Grundsatz verstoßen würde,
in einen schwebenden Prozeß in keiner Weise einzugreifen, und überdies sind nach
Dr. Bohn's Äußerung die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.

Nun ein paar Worte zu den „Spukerscheinungen" selbst.

Im Verlaufe der Gerichtsverhandlungen wurde bekannt, daß nicht nur die
Kinder des gegenwärtigen Inhabers der „Spukwohnung", Fenske, sondern auch schon
vor drei Jahren die kleinen Kinder eines als Zeuge vernommenen Taubstummen belästigt
wurden. Nach den beeideten Aussagen von fünf Zeugen „handelt es sich um
rätselhafte Geräusche, einen langanhaltenden brummenden Ton, Scharren auf dem
Boden, Stimmen einer Geige nach der Tonleiter abwärts, Kuckucksruf, grunzende
Töne und Klopflaute meist aus der Nähe der im Bett liegenden beiden Töchterchen
des Fenske, von welchen wohl eine das Medium ist; auch ein bläulicher, sich durch
die Stube ziehender Funken wurde beim Bettwechseln der Kinder wahrgenommen".

Wenn auch gerade jetzt, da besonders die Behörden eifrigst darauf bedacht
sind, okkultistische Neigungen in der Bevölkerung nicht zu unterstützen, sondern
möglichst einzudämmen, eine Besprechung des Falles unangebracht erscheint, so
ist doch nicht gesagt, daß er nun auch schon für uns und andere an der okkultistischen
Forschung Interessierte erledigt ist. Zwar ist es jetzt am besten, es vorläufig
bei dieser Andeutung bewenden zu lassen. Wenn aber die Umstände es erlauben
und das gesamte Tatsachenmaterial vorliegt, werden wir uns bemühen,
unsere Leser möglichst eingehend und gewissenhaft darüber zu unterrichten.

Todesahnung. Divisionspfarrer Sch. vom Stabe der 13. Div. erlebte folgenden
bemerkenswerten Vorfall: „In unserm Stabe — so berichtet er — war der lebensfrohe
Leutnant Freiherr von W. M. von den 8. Husaren kommandiert. Am Abend
des 11. September 14 — es war nach der Marneschlacht — sagte er, schweigsam
geworden, plötzlich zu mir: „Ich will beichten; morgen werde ich sterben." Erstaunt
verabredete ich mit ihm zu der heiligen Handlung die Frühe des folgenden
Tages. Am andern Morgen wurde von der Front her unerwartet heftiges Infanteriefeuer
vernehmbar. Ich eilte, um meines Amtes zu walten, nach vorn. Da kam Leutnant
von W. M. hinter mir dreingesprengt: „Herr Pfarrer," rief er mir zu, „meine
Beichte. Heut muß ich sterben." Wir knieten auf freiem Felde nieder, und ich erteilte
ihm die Lossprechung. Dann gab er mir die Hand und ritt zum Stabe zurück.
Als ich nachmittags selbst wieder dort anlangte, war es geschehen: ein Schrapnell
hatte den jungen Offizier hinter der Front getötet."

So berichtet der Verf. des Buches: „Vom Wiedersehen nach dem Tode".

Dieser Vorfäll ist um deswillen bezeichnend, weil er den häufig erhobenen Einwand
gegen Todesahnungen und ihre Erfüllung entkräftet. Man hört ja nicht selten,
daß es kein Wunder sei, wenn sich so manche Todesahnung erfülle, da der Ahnende
meist in dem Glauben an sein Schicksal die nötige Vorsicht außer acht lasse. Hier


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