Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
10.1916/17
Seite: 227
(PDF, 124 MB)
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harren, den du Prel in den Worten dargelegt hat: „. . . verschieden
ist nur die Gesinnung, mit welcher, der Zweck, wozu
solche (d. i. magische) Kräfte angewendet werdery
Die Kräfte selbst sind identisc h." *)

Wenn all diesem nach jeder Zweifel an der Möglichkeit und Tatsache
der schwarzen Magie ausgeschlossen ist, so gewinnt natürlich jenes
früher erwähnte Bedenken sehr an Bedeutung, es könnte durch die Veröffentlichung
okkultistischer, magischer Kenntnisse Bösewichten ein Mittel
zur Yerübung von Verbrechen bezw. zur Ausübung der schwarzen
Magie geboten werden, weshalb denn jene Kenntnisse nach Möglichkeit
geheimzuhalten seien, — Hiergegen muß aber vor allem auf den erhebenden
Umstand hingewiesen werden, daß die heutige Menschheit doch auf einer
so hohen ethischen Stufe steht, daß selbst Verbrechen, deren Entdeckung
von vornherein als äußerst schwer oder sogar als kaum möglich erscheint,
ja doch weitaus nicht in solcher Häufigkeit begangen werden, als dies von
vielen angenommen zu werden pflegt. So haben sich z. B. die vor etwa
drei Jahrzehnten im Hinblick auf die damals endlich wieder anerkannten
Tatsachen der Suggestion und Hypnose geäußerten großen Befürchtungen
ängstlicher Gemüter erfreulicherweise durchaus nicht erfüllt. Und wenn der
bekannte Schriftsteller Alfred Friedmann* gelegentlich die Frage
stellte: „Wer, wenn unsere Gedanken gerichtet würden wie unsere Taten,
wäre kein Dieb, kein* Verbrecher, kein Mörder?'4 — so zeigt sich in dieser
Frage doch eine etwas allzu düstere Schilderung der menschlichen Gedankenwelt
. Jedenfalls liegt aber zwischen dem bösen Gedanken und def
bösen Tat noch ein Stück Weg. Doch selbst wenn dieser Weg von dem
abmahnenden und wehrenden Gewissen freigegeben wird, so ist er hinsichtlich
eines mittels okkultistischer, magischer Kräfte, Fähigkeiten und
Kenntnisse beabsichtigten Verbrechens erst recht vielfach ein so schwieriger
, daß er nicht allzu leicht zu dem beabsichtigten bösen Ziele führt.
Namentlich gilt letzteres glücklicherweise gerade von dem gefährlichsten
Verbrechen der schwarzen Magie, nämlich von
dem telepathischen Verbrechen. Denn ohne entsprechende
Beanlagung des Übeltäters sowohl als auch seines Opfers und ohne langwierige
Schulung und Übung wenigstens des Übeltäters,**) wird so leicht

*) In welcher Weise ein schwarzer Magier übrigens auch die telepathische.
Schulung und Übung seiner Opfer bis zu einem gewissen Grade durchführen kann,

habe ich in meiner im „Zentralblatt für Okkultismus" (IX. Jahrg., 10__12. Heft)

veröffentlichten geheimwissenschaftlichen Erzählung „Ein telepathisches
Verbreche n" dargelegt. — Vergl. auch meine Monographie „Die Telepathie
" (Max Altmann, Leipzig), S. 48, 49, 102, 103.

**) Vergl. Dr. CarlduPrel „Die Magie als Naturwissenschaft". Erster Teil:
„D i e magische Physik" (Max Altmann, Leipzig). — Noch sei hier verwiesen
auf das Werk „Die entschleierte Magie" von Baron du P o t e t
de Sennevoy (t 1881), in deutscher Ausgabe erschienen im Verlage von Max
Altmann, Leipzig. 15*


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