Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
14.1920/21
Seite: 182
(PDF, 132 MB)
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forderten sie die Herausgabe aller auf die Wundererscheinungen Bezüglichen
Schriftstücke, wie auch die magische Wachsfigur und seine samt-
Zauberutensilien. Als Sapounghi sich ersterem widersetzte und letztere
nicht zu verstehen schien, bearbeiteten die unerschrockenen Vier den vermeintlichen
Zauberer derart brutal mit Stock und Gummiknüttel, daß das
hilflose Opfer bald blutüberströmt, mit eingeschlagenen Kippen halbtot dalag
. Sodann beschlagnahmten sie die paar Habseligkeiten Sapounghis und
zogen siegesbewußt ab, nachdem sie ihm noch gedroht hatten, falls jetzt
der Zauber nicht nachlasse, würden sie ihm. das nächste Mal die Fußsohle»
sengen, was die kirchlichen Spezialisten der Hexenprozesse als ein probates-
Mittel empfehlen.

Epilog vor dem Kadi. Sobald Sapounghi von seinen mannigfache»
Verletzungen wieder hergestellt war, fand er es ratsam, sich schleunigst
nach Syrien zurückzuziehen, nachdem er vorher beim Staatsanwalt wegen
Körperverletzung Strafantrag stellen und 25000 Franken Schadenersatz,
beanspruchen ließ. Am 10. Januar 1920 kam die Klage vor dem Zuchtpolizeigericht
von Bordeaux unter großem Aufwand von Zeugen zur Verhandlung
. Alle Spielarten menschlicher Leichtgläubigkeit waren vertreten:
Professoren der Theologie, Weltgeistliche, etliche Eentner und Geschäftsleute
und eine große Anzahl frommer Damen aller Jahrgänge. Der Zeugenverhör
war wegen der schlichten Naivität der Aussagen recht ergötzlich
und rief vielfach stürmische Heiterkeit hervor. Besonders interessant waren
die Angaben eines gewissen Herrn Laine, von Beruf Zivilingenieur, der
sich in Eom für die offizielle Anerkennung des Gnadenbildes verwendet
hatte, sowie die Aussagen von Frl. Bourlet, Sekretärin bei Maria Mesminr
durch welche nähere Einzelheiten über die kommerzielle Seite des Unternehmens
bekannt wurden. Dieser Zeugin zufolge soll der Zwist zwischen
Frl. Mesmin und dem Generalvikar durch Uneinigkeiten in der Geschäftsführung
entstanden sein, indem Sapounghi sich als alleiniger Leiter des
Wunderortes aufspielen wollte, alle Geldspenden für sich behielt und Frl.
Mesmin gänzlich zu verdrängen suchte. Nachdem die Angeklagten sieb
durch hochgelehrte theologische Exkurse über Zauberei, Hexenwesen u. dgL
zu rechtfertigen versucht hatten, beantragte der Staatsanwalt in Anbetracht
des einwandfreien Vorlebens der Angeklagten auf Annahme mildernder
Umstände und dementsprechend auf Zuerkennung einer geringen Strafe.
Der Gerichtshof bekannte sich denn auch zu dieser Auffassung und am
17. desselben Monates verurteilte er die Angeklagten bedingungsweise zw
je drei Monaten Gefängnis und insgesamt 5000 Franken Schadenersatz.

Dieser sensationelle Prozeß, zu dem auch das erzbischöfliche Ordinariat
verschiedene Gutachten abgegeben hatte, ist ein pikantes Kulturdokument
unserer Zeit. Es ist eine bekannte Tatsache, daß zu Zeiten, wo tiefgreifende
politische und soziale Umwälzungen sich vollziehen, mannigfache?


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