Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
15.1921/22
Seite: 112
(PDF, 131 MB)
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gungslos und sogar auf einige Schritte Distanz die Gedanken des Führers
errieten. Aber auch da kam die Wissenschaft mit ihrer Skepsis und sagte:
„Hier liegt unwillkürliches Flüstern vor. Es gibt keinen intensiv denkenden
Menschen, der nicht unwillkürlich Sprechbewegungen macht. Mit einem
besonders guten Gehör, wie es insbesondere im hypnotischen Schlafe befindliche
Personen besitzen, versteht man diese Laute, die man mittels
zweier Hohlspiegel psysikalisch genau feststellen kann." Auf diesem rein
negierenden Standpunkte verharrte bis in die letzte Zeit jene Gelehrtenwelt,
die auf ausgesprochen materialistisch-mechanistischer Grundlage arbeitet.
Gegenwärtig ist die Zurückweisung aber keine allgemeine mehr. Man gibt
zu, daß ein ansehnlicher Rest telepathischer Phänomene mit den bisherigen
Mitteln nicht erklärt werden könne, man anerkennt also die Fähigkeit einer
echten Telepathie zum Unterschiede der bereits früher gekennzeichneten
falschen Gedankenübertragung. Die Erklärungsversuche gehen bekanntlich
weit auseinander. Die einen wollen die echte Telepathie aus drahtlosen
Wellen von Gehirn zu Gehirn erklären, die andern behaupten, daß es sich
hier um eine rein seelische Tätigkeit handle etc. Sicher ist jedenf alls, daß
die echte Telepathie, wenn sie existiert, seit jeher vorkam, und daß es in
den ältesten Zeiten neben der falschen ganz bestimmt auch eine echte
Telepathie gab.

Eine viel leichter zu beantwortende Frage ist nun die: „Kann die
Telepathie praktisch verwertet werden?" Die Antwort lautet entschiedenst
bejahend, wenigstens rücksichtlich des kriminalistischen und forensischen
Dienstes. Von Taschenspielertricks wollen wir ja gern Abstand
nehmen, aber ob ich die Gedanken eines Verbrechers auf psychologischem
Wege, also durch sogenanntes Muskellesen oder durch sein unwillkürliches
Flüstern oder gar durch Wellen, bezw. eine rein psychische Tätigkeit ergründe
, ist einerlei. Der Erfolg ist die Hauptsache. Stehen wir aber einmal
soweit, so ist die Berechtigung eines „kriminaltelepathischen Instituts"
schon von selbst gegeben.

Der Einwand, daß ein professioneller Verbrecher niemals ein tauglicher
Telepathenführer sein werde, ist nicht stichhaltig, denn die kriminalistische
Erfahrung hat ergeben, daß, wenn man einem solchen Beschuldigten sagt:
„Sie dürfen jetzt an alles Mögliche denken, nur nicht an Ihre Tat!" er
zwangsläufig an nichts anderes denkt als an das, was der Telepath will
und braucht. Nun gibt es aber doch Komplizen, eingeschüchterte Mitwisser,
suggestible Zeugen usw. Sie alle werden oft nolens volens taugliche Telepathenführer
sein . . .

Etwas wesentlich anderes ist das Hellsehen, welches leider so gern
mit Telepathie verwechselt wird. Man unterscheidet, wie bemerkt, ein
räumliches und ein zeitliches Hellsehen. Das erste ist von einem Teile der
offiziellen Gelehrtenwelt bereits zugegeben. Man anerkennt, daß es Menschen


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