Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
15.1921/22
Seite: 506
(PDF, 131 MB)
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506 —

Nachdruck so schnell als nur möglich erbeten.

Aufruf an alle Astrologen Deutschlands und
Personen, denen durch Horoskope höhere
Werte gegeben worden sind.

Carl Friedrich Alfred Leonhardt.

Wahrsagen ist Betrug (Eine Entscheidung des Reichsgerichts).
Das Landgericht H. hatte einen Gipser und Wahrsager wegen versuchten
Betruges zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, und zwar auf Grund des folgenden
Sachverhalts:

Der Angeklagte hatte es verstanden, in seinem Bekanntenkreise die Meinung
zu verbreiten, daß er aus den Linien der Hand die Schicksale der Menschen
ablesen und die Zukunft weissagen könne. Er hat einer ganzen Reihe~vonPer-
sonen wahrgesagt und sich dafür 50 Pfennig bis zwei Mark zahlen lassen. Verschiedene
seiner Kunden wurden vor Gericht als Zeugen vernommen, bekundeten
aber, sie selbst hätten es nicht für möglich gehalten, daß der Angeklagte ihnen
wirklich etwas wahrsagen könne; sie hätten sich nur einen Scherz machen wollen
und dafür das Geld gegeben. Das Urteil sagt kurz und bündig, daß es eine
Fähigkeit, Schicksale vorauszusagen, nicht gebe, daß aber der Angeklagte den
Glauben an eine soiche ihm innewohnende Fähigkeit wider besseres Wissen
anderen Personen beizubringen versucht habe. Da aber die Zeugen erklärt hatten,
daß sie selbst nicht an die Fähigkeit des Angeklagten geglaubt haben, so müsse»
obwohl der Angeklagte von ihnen Geld erhalten habe, doch angenommen werden»
daß nicht vollständiger, sondern nur versuchter Betrug vorliege.

In seiner Revision versuchte der Angeklagte darzulegen, daß von einer
Täuschung keine Rede sein kann, weil die betreffenden Personen sich nur einen
Scherz machen wollten. Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision als unbegründet
, da der Tatbestand des versuchten Betruges einwandfrei festgestellt sei.

Der Polizeipräsident hat daraufhin den ihm unterstellten Dienststellen
folgende Anweisung gegeben:

Nach der vorstehenden Reichsgerichtsentscheiduug ist die Erteilung von
Wandergewerbe- und Erlaubnisscheinen an Personen, die aus den Linien der
Hand oder durch Kartenlegen usw. die Schicksale der Menschen ablesen und
die Zukunft weissagen wollen, unzulässig und gegen einen derartigen Gewerbebetrieb
strafrechtlich einzuschreiten. Bereits erteilte Erlaubnisscheine sind zurückzunehmen
.

Das „Horoskop".

Die Berliner Kriminalpolizei läßt folgendes mitteilen: „Professor" Weber-
Robine beschäftigt noch immer die Behörden. Veranlassung, sich wieder mit ihm
zu befassen, gab der Selbsmord des Fräulein Müll er-Heising aus der Pfalzburger
Straße zu Wilmersdorf. Das Mädchen war als Okkultistin Schülerin Weber-Robines
, und es wurde der Verdacht laut, daß er es beeinflußt habe, um es zu beerben
. In dieser Beziehung war Tatsächliches nicht nachzuweisen. Der Selbstmord
und die Gerüchte veranlaßten aber die Kriminalpolizei, sich auch mit der
früheren Tätigkeit Weber-Robin es, insbesondere mit seinen vielen Gründungen,
zu beschäftigen. Hierbei stellte ihr die Stelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen
ganze Aktenbände zur Verfügung, die sie über Weber-Robines und seine
Unternehmungen im Laufe der Zeit angelegt hat. In Betracht kam zunächst der
Orden der Okkultisten. Hier hat man den Eindruck gewonnen, daß es sich auch


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